Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 58

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Zweite tatsächliche Berichtigung: Frau Bundesminister Hartinger-Klein hat behauptet, aufgrund des Arbeitszeitgesetzes kann ein Arbeitnehmer, wenn er Überstunden ver­weigert, nicht gekündigt oder entlassen werden. (Abg. Stefan: Was heißt „kann“?) – Das ist unrichtig. (Abg. Belakowitsch: Er darf nicht!)

Richtig ist, dass ein Arbeitnehmer gekündigt und entlassen werden kann, er aber diese Kündigung und diese Entlassung nachher bei Gericht anfechten kann. Das ist etwas ganz anderes! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Das ist eine Erbsenzählerei!) Man ist zuerst gekündigt!

Ich freue mich, wenn wir wieder einen Sozialminister oder eine Sozialministerin haben, der oder die sich im Arbeitsrecht auskennt. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

13.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf hinweisen, dass Bild- und Ton­aufnahmen ohne Autorisierung als Medienvertreter von der Galerie aus nicht möglich sind. Ich bitte, das einzustellen und die schon getätigten Aufnahmen zu löschen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.


13.36.52

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen, Zuseher! Ich möchte zu Beginn vielleicht noch einmal festhalten, dass es üblich ist, wenn Sondersitzungen vereinbart werden, dass man sich nach dem Kalender der Mitglieder der Bundesregierung richtet, an die man eine Anfrage oder einen Antrag stellt, und dann Vereinbarungen trifft.

Der Herr Bundeskanzler hatte diesen Termin heute zugesagt und hat ihn ganz kurzfristig abgesagt. Das ist keine Art, mit dem Hohen Haus umzugehen (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz – Abg. Lausch: Das hat man beim Kern eh gesehen! – weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), noch dazu, wo nächste Woche ein Sondergipfel stattfindet! Heute hätte er sicher auch telefonieren können. (Abg. Wöginger: So wie beim Kern damals! – Ruf bei der SPÖ: Da muss sich der Wöginger einmischen!)

Ich glaube aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir nicht über die Berufsgruppen sprechen, die ohnehin dem Arbeitszeitgesetz so nicht unterliegen, die ohnehin selbstbestimmt flexibel arbeiten, bei denen wir sagen, dass die bestehenden Gesetze, bevor Sie dieses Arbeitszeitverlängerungsgesetz beschlossen haben, auch in guter Vereinbarung gut funktioniert haben, dass auch länger gearbeitet werden kann, wenn Spitzen auftreten und mehr Aufträge da sind – aber mit dem nötigen Ausgleich an Freizeit, mit dem nötigen Ausgleich an Geld. (Abg. Steinacker: Wo war das?) – Richtig? Das ist bestehende Gesetzeslage gewesen. (Abg. Wöginger: Das steht im Gesetz! Das steht im Gesetz!)

Sie haben jetzt ein Arbeitszeitverlängerungsgesetz beschlossen, durch das die Arbeit­nehmerInnen, die Beschäftigten nicht mehr selbst sagen können: Das will ich nicht!, weil es dann Konsequenzen gibt. Das wissen Sie genau und da können Sie sich noch so echauffieren und aufregen! (Beifall bei der SPÖ.)

Die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen unter guten, mensch­lichen Bedingungen arbeiten. Gute, menschliche Bedingungen gibt es in vielen Fällen nicht mehr, weil Sie dieses Gesetz ohne Sozialpartner, ohne Begutachtung durch­gepeitscht haben.

Was passiert, wenn die Bedingungen nicht mehr stimmen? – Der Arbeitsdruck steigt. Was passiert, wenn die Bedingungen nicht mehr stimmen? – Es gibt fehlende Wert-


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