Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 68

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Versprechen ein Bauchfleck gewesen ist. Jetzt argumentieren Sie, Frau Sozial­minis­terin: Ja, aber es sind nur wenige Fälle. Ich aber, Frau Ministerin, frage Sie: Woher wissen Sie das so genau? Kennen Sie die Dunkelziffern (Abg. Wöginger: Kennen Sie die?), und wissen Sie, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich aus Angst davor, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, gar nicht erst trauen, die Frage nach einem 12-Stunden-Tag abzulehnen?

Vor diesem Hintergrund, nämlich der Möglichkeit, potenziell arbeitslos zu werden, und der Tatsache, dass wir in Österreich immer noch 360 000 Arbeitslose und rund 157 000 Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe haben, führen wir eine De­batte über die Abschaffung der Notstandshilfe. Da spielen Sie, Frau Sozialministerin, eine wirklich extrem unrühmliche Rolle.

Sie flattern wie ein Halm im Wind mit Ihren Positionen. Mal sagen Sie: Mit mir wird es keine Vermögensanrechnung geben! (Bundesministerin Hartinger-Klein: Ja!) – na schauen wir einmal, lassen Sie mich fertig reden! –, dann werden Sie von Bundes­kanzler Kurz, der auf das Regierungsprogramm verweist, zurückgepfiffen, und die Position wird anders. Da hat es ein Hin und Her gegeben, und am 12. November haben Sie uns erklärt, dass Sie und die FPÖ garantieren, dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung aufrechtbleiben wird.

Wer aber bislang immer dazu geschwiegen hat, das ist die ÖVP, der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler hat sich von seinen Aussagen im Regierungsprogramm noch nie distanziert. In diesem Regierungsprogramm steht natürlich klipp und klar, dass es eine degressive Gestaltung der Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes mit klarem zeit­lichem Verlauf und eine Integration der Notstandshilfe geben wird. Das heißt nichts anderes, als dass die Notstandshilfe im Arbeitslosengeld aufgehen wird.

Wenn man nach geltender Rechtslage in die Mindestsicherung hineinfällt, Herr Kollege Rosenkranz, was passiert dann? (Abg. Rosenkranz: Wo Sie träumen lassen?! Das ist ja schon schlimmer als beim Pilz! Sie können ja nicht einmal lesen!) – Nach geltender Rechtslage kommt es dann zur Vermögensanrechnung.

Herr Kollege Rosenkranz, ich werde Ihnen nun etwas vorlesen und Ihnen zeigen, dass ich durchaus in der Lage bin, zu lesen. (Abg. Rosenkranz: Dann ist die Frage, ob Sie es verstehen! – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Gemäß Regierungsprogramm, Seite 143, folgt beim Arbeitslosengeld – wörtlich – eine „Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Inte­gra­tion der Notstandshilfe“. – Ist das nun klar genug, Herr Rosenkranz? Verstehen auch Sie, was das heißt? (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Ja, wir haben es mitverfasst!)

Das bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe (Abg. Rosenkranz: Nein, Sie ver­stehen es doch nicht!) und das bedeutet – beim Übergang in die Mindestsicherung – die Vermögensanrechnung. (Abg. Rosenkranz: Nein, Sie verstehen es also doch nicht!) Das ist Hartz IV, Herr Rosenkranz! (Abg. Rosenkranz: Nein!) Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. (Abg. Rosenkranz: Nein, da können Sie auf den Balkon klet­tern!) Vor dem Hintergrund der Tatsache (Abg. Rosenkranz: Da können Sie Purzel­bäume machen ...!), dass sich die ÖVP nicht davon distanziert hat, will ich genau wissen, wie Sie dazu stehen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

 


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