Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt der Notstandshilfe als Versicherungsleistung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Sozialministerin, soll sicherstellen, dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung ohne staatlichen Vermögenszugriff erhalten bleibt.“
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Ich gebe Ihnen also hier und heute die Möglichkeit, sich dazu zu bekennen – gemeinsam mit der ÖVP im Übrigen. Wir werden ja sehen, wie Sie zu diesem Entschließungs-antrag stehen werden. Wenn Sie zustimmen und die ÖVP zustimmt, dann ist alles klar. Wenn Sie aber nicht zustimmen, dann ist auch alles klar, dann ist nämlich Ihre Zusage, dass es keine Abschaffung der Notstandshilfe geben wird, nichts wert. Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Rosenkranz! (Abg. Rosenkranz: Ich erspare mir jetzt alles, was Ordnungsrufe bringen würde!)
Was ist das Schlimme an der Abschaffung der Notstandshilfe und am Vermögenszugriff? – Das Schlimme ist, dass dieser Vermögenszugriff bedeutet, dass es praktisch zu einer Vermögenssteuer für die Mittelschicht kommt. Der untere Teil der Arbeitslosen hat kein Vermögen, da ist nichts zu holen, aber die obere Hälfte der Arbeitslosen hat durchaus Vermögen.
Auf der anderen Seite haben wir in Österreich eine extrem ungleiche Verteilung von Vermögen. Die obersten 10 Prozent verfügen über zwei Drittel des gesamten Vermögens, aber dort greifen Sie nicht zu. Nein, ganz im Gegenteil: Alle meine Anträge zur Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer haben Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ und von der ÖVP, bislang abgelehnt. Und diese Regelung – ich glaube fest daran, dass sie noch nicht vom Tisch ist – bedeutet nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
14.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Erhalt der Notstandshilfe als Versicherungsleistung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag in der Sondersitzung am 16.11.2018
Begründung
Der medialen Berichterstattung war zu entnehmen, dass in Folge des mit 1. September 2018 in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetzes bereits erste Kündigungen stattfanden.1 Die von Kündigungen betroffenen Beschäftigten sind es, die gemeinsam mit aktuell über 360.000 anderen Arbeitssuchenden von der anstehenden Reform des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe und der Mindestsicherung negativ betroffen sein könn-ten.
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