Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 108

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Opfer haben. Darum braucht es da dringend Maßnahmen. Das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Rosenkranz.)

In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien und Regeln gelten wie auch in der realen Welt. Ich glaube, da ist es wichtig, dass man die richtige Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Opfer findet. Ich möchte mich an dieser Stelle unter anderem bei unserer Staatssekretärin Karoline Edtstadler bedanken, die sich in der Taskforce Strafrecht dem Thema Hass im Netz verstärkt widmet. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Rosenkranz.)

Ja, was hat Hass im Netz jetzt mit dem Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirt­schaft zu tun? – Besonders im digitalen Zeitalter sollten wir die Grundsätze der Antidis­kriminierung nicht nur offline, sondern auch online mitbedenken und entsprechende Maßnahmen finden. Belästigungen und Mobbing passieren nicht nur direkt am Arbeits­platz, sondern insbesondere und verstärkt über digitale Kanäle. Die Spielregeln, die im täglichen Zusammenleben und face to face für jeden Einzelnen gelten, müssen genau­so vor dem Smartphone oder vor dem Bildschirm gelten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.44.41

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir feiern dieser Tage nicht nur 100 Jahre Republiksgründung, wir feiern gleichzeitig 100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre, in denen Frauen sehr viel zum Positiven für die Frauen in diesem Land bewegt haben. Ich denke, das ist ein Grund, auch wirklich zu feiern. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt aber natürlich nach wie vor viel zu tun, gerade auch, was Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt betrifft. Das belegt ja auch der nun vorliegende Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft für die Privatwirtschaft. Drei Viertel der Diskriminierun­gen aufgrund des Geschlechts betreffen Frauen. Ein wesentlicher Diskriminierungs­punkt dabei ist ungleiche Bezahlung. Schon die ersten Frauen, die 1919 hier ins Par­lament eingezogen sind, haben gleichen Lohn, gleiches Gehalt für gleiche und gleich­wertige Arbeit gefordert, aber davon sind wir noch heute, 100 Jahre danach, weit ent­fernt.

Ich komme auf ein Beispiel aus meinem eigenen Bezirk zu sprechen, das ist der Bezirk Perg in Oberösterreich, wo die Lohnschere eklatant weit auseinanderklafft. In unserem Bezirk verdienen Frauen um 28,6 Prozent weniger als Männer, das sind im Jahr durch­schnittlich 14 303 Euro; bundesweit sind es im Jahr mehr als 10 100 Euro, die Frauen weniger verdienen. 14 303 Euro, das ist, als ob man den Frauen in meinem Bezirk jährlich einen neuen schnittigen Kleinwagen vorenthalten würde, einfach aufgrund des­sen, dass sie Frauen sind, obwohl sie den gleichen Job machen und gleichwertige Ar­beit leisten.

Das zeigt uns aber auch: Es gibt ganz viele Maßnahmen, die wir treffen müssen, um da aktiv gegenzuarbeiten, damit es nicht weitere 100 Jahre dauert, bis wir dieses Ziel endlich erreicht haben.

Auf eine Maßnahme möchte ich konkret eingehen und dafür auch ein Fallbeispiel aus dem Bericht erwähnen, und zwar: Frau A. muss im Zuge von Sozialplanverhand­lungen, nachdem ihre Abteilung geschlossen wurde, feststellen, dass sämtliche männ­lichen Kollegen ein höheres Grundentgelt haben, obwohl Frau A. über mehr Erfahrung und eine bessere Ausbildung verfügt. Außerdem erhalten die Männer regelmäßig Ge-


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