Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 109

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haltserhöhungen und Bindungszulagen, welche Frau A. stets verwehrt bleiben. Die Gleichbehandlungskommission stellt eine Entgeltdiskriminierung fest. – Das ist ein Beispiel von vielen, sehr geehrte Damen und Herren, die zeigen, wie dringend notwen­dig es ist, dass wir endlich echte Einkommenstransparenz in den Betrieben, in der Pri­vatwirtschaft schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist eine Maßnahme, die notwendig ist, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer im Betrieb selbst sehen können, wo sie stehen und wo sie im Vergleich zu an­deren Kolleginnen und Kollegen stehen, damit sie auch bei den Gehaltsverhandlungen Mittel haben, um besser verhandeln zu können.

In diesem Sinne richte ich mich vor allem an die Abgeordneten von FPÖ und ÖVP: Greifen Sie mit uns diese Materie an, setzen Sie sich dafür ein, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht länger weniger verdienen als Männer, diskutieren Sie mit uns über ein Einkommenstransparenzgesetz und wehren Sie das nicht laufend ab oder vertagen es ins Nirwana! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wasser­mann. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.48.17

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft befasst sich mit der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, ohne Unterschied hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung. Er befasst sich aber auch mit den verschiedensten Diskriminierungen und mit der Umsetzung und der Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Der Bund als Arbeitgeber hat einen vorbildlichen Frauenanteil, ebenso verzeichnen wir den historisch niedrigsten Wert beim Gender Pay Gap: 11 Prozent. Dieser Trend ist absolut erfreulich und zeigt auch, dass die Bundesregierung großen Wert auf Gleichbe­handlung legt und auch die im Regierungsprogramm vorgesehenen Punkte und Initia­tiven ständig umsetzt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Lohnge­rechtigkeit, aber auch Einkommenstransparenz und Chancengleichheit stehen bei uns nicht nur auf dem Arbeitspapier, sondern sind gelebte Werte.

Als Unternehmerin habe ich mir einige Punkte im Gleichbehandlungsbericht genauer angeschaut, nämlich: Es gab 267 Anfragen betreffend diskriminierende Stellenaus­schreibungen und Wohnungsinserate; auch da gab es einige Fälle von Diskriminie­rung, 76 Prozent davon betreffen das Entgelt.

Erlauben Sie mir hier eine Anmerkung: Es ist ja aus verschiedensten Studien bekannt, dass Männer nicht besser lohnverhandeln, sie verhandeln aber den Lohn öfter nach. Unter anderem wird dabei auch diskriminiert, aus Gründen des Geschlechts, der ethni­schen Zugehörigkeit oder auch des Alters. Deshalb bin ich ganz dankbar dafür, dass sich die Bundesgleichbehandlungsanwaltschaft mit den Vorfällen auseinandersetzt und viele davon auch positiv lösen konnte, im Sinne einer konstruktiven und funktionieren­den Arbeitswelt.

Dieser Bericht trägt aber auch wesentlich dazu bei, mehr Bewusstsein in der Öffent­lichkeit zu schaffen, Tabus aufzubrechen; denken wir dabei an den Kunst- und Kultur­bereich, denken wir aber auch an die #MeToo-Debatte oder an Hate Speech, an Ge­walt und Hass im Netz.

Die besten Negativbeispiele dafür finde ich persönlich in der SPÖ. Da denke ich zum Beispiel an Kollegin Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner, die eine wüste Beschimp-


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