Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 175

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ist. Dazu auch danke, aber gleichzeitig auch eine Bitte an Frau Präsidentin Kraker: Wenn man schon eine Follow-up-Überprüfung macht, dann darf man die Zahlen, die genannt werden, nicht vermischen und es muss auch eine Gegenrechnung aufgestellt werden, denn bei jenen Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern, die ins ASVG-Pensions­system einzahlen, und das immerhin seit 23 Jahren, verdoppelt sich die Zahl, während auf der anderen Seite 525 Millionen Euro bei jenen im alten Eisenbahner-Gesetz ge­spart werden. Das fehlt mir auch in diesem Bericht. Wäre das drinnen, würde diesen ganzen Irritationen Einhalt geboten werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das ist so.

Etwas bringt dieser Bericht auch zutage, und da muss man sich nur etwas damit be­fassen: Frau Kirchbaumer, auch Herr Kainz von der Freiheitlichen Partei – es ist schon interessant, wie ihr euch da matcht –, bitte schön, schaut in Zukunft die Berichte ge­nauer an, und wenn ihr sie nicht lesen könnt, dann kommt zu uns, dann werden wir euch helfen! (Abg. Hauser: Das ist ein Untergriff!) – Nein, das ist kein Untergriff, nein! Sie stellen sich hier heraus und verbreiten Unwahrheiten, Dinge, die es in der Realität einfach nicht gibt. Noch einmal: Seit 1995 sind alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im ASVG-Pensionssystem. Die restlichen 20 000, die noch im ehemaligen Eisenbah­ner-Gesetz drinnen sind, gehen in den nächsten fünf bis sieben Jahren. Die Letzten – das bringt dieser Bericht klar heraus – sind bis 2030 alle weg.

So, und jetzt kommt es: Jene Personen, die da drinnen sind, bezahlen einen Pensions­sicherungsbeitrag von 5,8 Prozent, bis zu ihrem Tod! Zeigen Sie mir eine Branche, in der das genauso ist! (Abg. Neubauer: Das gilt für alle Beamten!) Die BundesbeamtIn­nen aller Sparten zahlen nur 3,8 Prozent! Herr Kollege, kennen Sie sich da auch nicht aus? Sie zahlen das nur bis zum Pensionsantrittsalter und nicht bis zum Lebensende. (Beifall bei der SPÖ.) Also wenn Sie hier schon reden, dann vertauschen Sie nicht Birnen mit Äpfeln, sondern stehen Sie endlich zu jenen Pensionen, die sich auch die Eisenbahner verdient haben!

Die Eisenbahner haben derzeit ein durchschnittliches Pensionsantrittsalter – haltet euch an!, sage ich in Richtung der Freiheitlichen und Schwarzen –, das bei 61,7 Jah­ren liegt, und nicht eines von 50 Jahren, wie hier immer kolportiert wird! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das von jenen, die krankheitshalber in Pen­sion gehen, liegt bei 56, weit über dem der Bundesbeamtinnen und -beamten, die bei 51 herumkrebsen. – Ist ja wahr, da wird man wirklich grantig. (Abg. Neubauer: Wien zum Beispiel!)

Sie kennen sich nicht aus! (Abg. Neubauer: Das müssen Sie dem Ludwig sagen!) Stellen Sie sich heraus und sagen Sie die Wahrheit! Die Frau Präsidentin gibt Ihnen gerne den Bericht, dann können Sie ihn lesen. Verstehen werden Sie ihn in hundert Jahren auch nicht. (Abg. Neubauer: Da brauche ich Sie dazu!)

Lassen Sie mir die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in Ruhe! Sie haben es sich verdient, ganz normal in ihre ASVG-Pension zu gehen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

19.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.09.37

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Knes, wenn man die Debatte, die wir im Rechnungshofausschuss zum ÖBB-Pensionsrecht gehabt haben, hier korrekt wiedergeben würde (Zwischenruf des Abg. Knes) – warte einmal, was ich zu sagen habe, bitte! –, dann müsste man feststellen, dass Herr Bundesmi-


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