Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 200

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mehrheit hier im Hohen Haus erfordern würde, und wir sind natürlich aus guten Gründen nicht dafür, Frau Dr. Griss.

Eines möchte ich vorab sagen, bevor ich Ihre verschiedenen Begründungen, die Sie uns soeben vorgetragen haben, doch ein bisschen von einer anderen Seite beleuchten möchte: Das Vertrauen in die unabhängige Justiz ist in Österreich so hoch wie nie zuvor. Jede Umfrage im Vertrauensbarometer bezüglich der Justiz gibt uns recht. Die Menschen schätzen die unabhängige Justiz, an der Sie, Frau Abgeordnete, seinerzeit auch gut mitgewirkt und die Sie mitgetragen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

In Ihrer Begründung behaupten Sie, der unabhängige Bundesstaatsanwalt werde von führenden Fachleuten – Plural! – seit Jahren gefordert. Meiner Meinung nach ist das eine sehr einseitige Sichtweise. Es stimmt schon, rein grammatikalisch ergeben schon zwei Personen den sprachlichen Plural, dennoch berichtige ich tatsächlich:

Im Jahr 2014, noch unter Herrn Bundesminister Brandstetter, wurde ein hochrangiges Expertengremium eingesetzt, das die Reform des Weisungsrechts untersuchen sollte. Es waren die ranghöchsten österreichischen Juristen dabei, unter anderem die jetzige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Verwaltungsgerichtshofpräsident Thienel, der ehemalige OGH-Präsident, der hochgeschätzte Professor Burgstaller und viele mehr, und alle Mitglieder dieser Expertenkommission bis auf ein einziges Mitglied ha­ben sich gegen die Einführung eines Bundesstaatsanwalts ausgesprochen.

Warum? – Es bedeutet ja lediglich die Verlagerung allfälliger Probleme von der einen Person auf eine andere, vom Justizminister auf einen Bundesstaatsanwalt. Wir hätten dann neben unserem Herrn Bundesminister, der uns hier im Hohen Haus verantwort­lich ist, sozusagen einen Justizminister light, der in seiner Angelegenheit dann noch dazu agiert und unser verfassungsrechtliches Gefüge, das seit vielen Jahren bestens funktioniert, letztendlich umorganisiert und in der Wertung auseinandernimmt.

Ihr zweites Argument, die BVT-Affäre, haben Sie wahrlich denkbar schlecht gewählt. Gerade im Fall der BVT-Hausdurchsuchung ist es in keinster Weise zu einer Einfluss­nahme des Justizministers gekommen. (Abg. Rosenkranz: Richtig!) Er ist die jetzige Weisungsspitze, und er hat nicht auf die Staatsanwaltschaft Einfluss genommen. We­der wurde ihm bezüglich der Hausdurchsuchung berichtet, noch hat er auf die Ent­scheidung irgendeinen Einfluss genommen. Das wissen Sie sehr gut, und das muss auch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Richtig! So ist es!)

Bei Ihren Ausführungen sind Sie uns ja die Antwort auf die Frage schuldig geblieben: Warum sollte ein Bundesstaatsanwalt das besser können, warum sollte er grundsätz­lich die Staatsanwaltschaft besser führen als unser Herr Bundesminister? Wir haben ja im Jahr 2015/16, Sie haben es angesprochen, den Weisungsrat eingeführt. Wir haben zuerst einmal die Reform der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der eingeschränkten Berichtspflicht zum Justizminister durchgeführt. Das heißt, viele Akten werden auf einer ganz anderen Ebene entschieden und es wird gar nicht mehr bis hinauf berichtet. Das heißt, politische Einflussnahme ist nicht mehr möglich. Diese Re­form, die Sie einfach zu erwähnen vergessen haben, war da ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nun zum Weisungsrat: Der Weisungsrat ist 2015 eingeführt worden. Er ist unabhängig, effizient und völlig weisungsfrei. Er arbeitet, von allen anerkannt, mit höchster Präzision und fachlicher Expertise. Alle loben und schätzen ihn. Die Weisungsberichte liegen vor. Wir haben bei diesen Themen wirkliche Transparenz. Ich frage mich: Was wollen Sie noch mehr? Was könnte da anders sein? Ich finde dieses System, das wir eingeführt haben, hervorragend, und an dieser Stelle möchte ich auch noch sagen: Unsere Staatsanwaltschaften leisten hervorragende Arbeit und haben kein Problem mit dem Thema der Weisungsspitze. Das sei auch einmal gesagt.

 


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