Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 199

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sungsgesetz um Bestimmungen über einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt ergänzt wird (310/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Schließlich gelangen wir zum 16. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile der Antragstellerin, Frau Dr. Griss, das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.38.20

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Vertrauen in die Justiz ist eine der Grundvo­raussetzungen für ein friedliches Zusammenleben. Der Justiz wird vertraut, wenn sie als unabhängig wahrgenommen wird. Die Justiz, das sind die Gerichte, und das ist auch die Staatsanwaltschaft. Seit der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 2008 ist die Staatsanwaltschaft auch in der Verfassung verankert, und zwar als Organ der Ge­richtsbarkeit. Damit haben wir Organe der Gerichtsbarkeit, die nicht nur weisungsge­bunden sind – was schon eine Anomalie ist –, sondern die noch dazu einem Regie­rungsmitglied, nämlich dem Justizminister, unterstehen.

Wir haben zwar jetzt einen Weisungsrat, aber das ist eine halbe Lösung, denn die Weisungsspitze ist nach wie vor der Bundesminister für Justiz. Das ist eine Situation, die das Vertrauen in die Justiz schwächt. Wir haben das ganz deutlich in der BVT-Causa gesehen, in der der Verdacht entstanden ist, dass man sich da in der Regierung etwas ausmacht und die Staatsanwaltschaft nicht so unabhängig handeln kann, wie sie das eigentlich sollte.

Diese Forderung nun, nicht mehr den Justizminister als Weisungsspitze zu haben, son­dern einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzusetzen, und zwar durch das Parla­ment, wird seit Jahrzehnten erhoben. Es ist auch Standard in westeuropäischen De­mokratien. Auch der frühere Justizminister Brandstetter hat das gefordert – dann ist er Justizminister geworden, und da war diese Forderung nicht mehr aktuell.

Daher glaube ich, dass wir das jetzt in Angriff nehmen sollen, denn es verstößt nicht nur gegen die Gewaltentrennung, es ist außerdem durch den großen Anteil an Diver­sionen, die die Staatsanwaltschaft jetzt ausspricht, auch noch kritischer geworden. Da­mit haben Staatsanwälte auch eine quasi richterliche Funktion.

Ich glaube daher, dass es notwendig ist, dass es an der Zeit ist, den Justizminister von dieser Aufgabe zu befreien, das aus der Regierung herauszulösen und einen unabhän­gigen Bundesstaatsanwalt einzusetzen – für zwölf Jahre, ähnlich wie den Rechnungs­hofpräsidenten, ohne Möglichkeit der Wiederbestellung. Das würde dazu beitragen, dass der Justiz tatsächlich wieder vertraut wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.)

20.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Steinacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.41.35

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ge­schätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die NEOS haben einen Antrag vorgelegt, sie wollen ein neues, zusätzliches höchstes Bundesorgan, einen sogenannten Bundes­staatsanwalt einrichten. Der soll dann anstelle des Herrn Bundesministers für Justiz die Staatsanwaltschaft führen und gegebenenfalls auch Weisungen erteilen. Dies sei, so ihr Vorschlag, dann unabhängiger.

Ich darf einmal ganz grundsätzlich sagen, dass das, wie wir alle wissen, nur mit einer maßgeblichen Änderung unserer Bundesverfassung möglich ist, die eine Zweidrittel-


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