11.33

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Da die Diskussion hier etwas emotional ist, darf ich jetzt noch einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation und der Alterssicherung von Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

ein Ausgleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Ver­sicherungsjahren geschaffen wird;

die volle Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, erfolgt und

Mehrarbeitszuschläge wie Überstundenzuschläge abgegolten werden und der derzeit geltende Durchrechnungszeitraum entfällt.“

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Kollege Neubauer! Die Mindestpensionistinnen und -pensionisten werden, glaube ich, selbst entscheiden können, ob diese Erhöhung, die Sie hier planen, ausreichend ist, um das Leben bestreiten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation und der Alters­sicherung von Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2019 – PAG 2019) (363 d.B.).

Ein wesentlicher Beitrag zum Schließen der Einkommensschere ist die volle gesetz­liche Anrechnung der Karenzzeiten. Nur durch eine gesetzliche Regelung kann für alle berufstätigen Elternteile eine Besserstellung erreicht werden. In vielen Kollektivver­trägen wurden bereits bei der Anrechnung von Karenzzeiten wichtige Verbesserungen erreicht. Doch auf keinen Fall darf diese Regelung auf die KV-VerhandlerInnen abge­wälzt werden, so wie es die Regierungsparteien beschlossen haben. Alle Eltern brauchen die gleichen Chancen auf Anrechnung, daher führt kein Weg an einer gesetzlichen Umsetzung vorbei.

Die volle Anrechnung der Karenzzeit nach dem Mutterschutzgesetz und Väter-Karenz­gesetz im Ausmaß von 24 Monaten hätte Auswirkungen auf die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Kündigungsfristen und vor allem auf Vorrückungsstichtage im Zusammenhang mit dem Einkommen.

Rund 1,3 Mio. unselbständig Beschäftigte – fast alles Frauen – werden davon profi­tieren.

Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und sich neben dem Beruf um Kinder, Haushalt oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, sind im Alter aus diesen Gründen sehr häufig armutsgefährdet. Durch Teilzeitarbeit und Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit bekommen sie im Alter oft nur sehr niedrige Pensionen und deutlich weniger Leistungen als Männer.

Der Gehaltsunterschied im Erwerbsleben „summiert“ sich in der Pension, hinzu kommen eben diese Unterbrechungen im Berufsleben. Frauen bekommen damit im Schnitt um fast 44 % weniger Pension im Alter, als Männer! Das ist noch weniger als im Erwerbsleben: hier beträgt der Lohnunterschied („Gender Pay Gap“) 2017 rund 20 Prozent.

Das Ergebnis: rund 220.000 PensionistInnen beziehen eine Ausgleichszulage (also „nur“ die Mindestpension), zwei Drittel davon sind Frauen. Sie sind damit besonders von Altersarmut betroffen: derzeit sind 203.000 Menschen über 65 von Armut betroffen, 136.000 davon sind Frauen!

Das Ziel muss sein, dass Frauen durch gerechte Löhne, eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und ausreichend Kinderbetreuung eine ordentliche, existenzsichernde Pension erhalten und dieser „Pension Pay Gap“ geschlossen werden kann.

Jene Frauen, die jetzt schon in Pension sind oder kurz davorstehen, werden davon aber leider nicht mehr profitieren. Für sie müssen wir etwas tun. Eine ordentliche Pen­sion, von der man leben kann – das ist auch eine Frage der Wertschätzung für die Lebensleistung dieser Frauen.

Die schwarz-blaue Bundesregierung plant nun die so genannte Ausgleichszulage Plus (1.000 Euro Pension für Alleinstehende bei 30 Beitragsjahren) auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren zu erhöhen. Das Problem: Frauen mit Kindern haben davon nichts.

Frauen mit Kindern sind von der Erhöhung auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren de facto ausgeschlossen, weil sie diese 40 Arbeitsjahre nicht erreichen können. Jahre der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden von dieser Regierung für die neue AZ+ nicht berücksichtigt. Das ist in Zeiten einer veränderten Arbeitswelt völlig realitätsfremd und unfair. Damit werden nicht nur ganze Berufsgruppen von dieser Leistung ausgeschlossen, sondern vor allem Frauen.

Österreich belegt derzeit beim Gender Pay Gap laut Eurostat den 5.-letzten Platz innerhalb der EU. Frauen verdienen in Österreich pro Stunde ein Fünftel weniger als Männer.

83 % aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich, jede zweite (52 %) erwerbstätige Frau befindet sich derzeit in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Im Vergleich dazu ist nur jeder 10. Mann teilzeitbeschäftigt. In den letzten Jahren sind die Teilzeitquoten bei beiden Geschlechtern gestiegen.

Durch die Erhöhung der Mehrarbeitszuschläge auf das Niveau der Überstunden­zu­schläge in Verbindung mit dem Entfall des Durchrechnungszeitraumes kann die Ein­kom­menssituation von rund einer Million Frauen stark verbessert und damit die Einkommensschere wieder etwas verringert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

• ein Ausgleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Ver­sicherungsjahren geschaffen wird;

• die volle Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, erfolgt und

• Mehrarbeitszuschläge wie Überstundenzuschläge abgegolten werden und der derzeit geltende Durchrechnungszeitraum entfällt.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte.