12.35

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir haben hier heute einen Antrag zu diskutieren, in dem es im Wesentlichen um die Haltung, Zurschaustellung und Ausstellung von Tieren, Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften geht.

Wir haben diesen Antrag im letzten Gesundheitsausschuss intensiv behandelt, und ich habe damals einen Abänderungsantrag eingebracht, weil er mir zu wenig umfangreich war. Er war mir deswegen zu wenig umfangreich, weil mir die Titulierung, die im Grundantrag steht – dass Hunde und Katzen „zum Zwecke des Verkaufes nicht [...] ausgestellt werden“ sollen –, zu wenig weitreichend war. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag eingebracht, um einen allumfas­senden Begriff zu finden, der auch das Ausstellen, das Zurschaustellen, das Anbieten und den Verkauf von Hunden und Katzen regelt. Ich habe mit eingebracht, dass es uns letzten Endes auch wichtig ist, dass Pflegestellen, wenn sich Zoofachhandlungen Pflegestellen bedienen, der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat, den Behörden gemeldet werden müssen, damit es da auch einen durchgehenden Vollzug betreffend die Kontrolle gibt. Das ist uns wichtig.

Wir haben diesen Antrag im Ausschuss behandelt, es ist darüber diskutiert worden, es ist dann angeregt worden, den Begriff „zum Zwecke des Verkaufes“ noch einmal zu diskutieren. Es ist von Ihnen, Frau Ministerin, in Aussicht gestellt worden, sich das noch einmal genau anzusehen. Jetzt habe ich mich gestern interessiert auf den Weg gemacht und geschaut, wo denn der Abänderungsantrag ist – weil immer wieder durch die Buschtrommel gekommen ist, es werde einen Abänderungsantrag geben –; den ganzen Tag über ist nichts gekommen. Am Abend habe ich Kollegen Riemer ersucht und gefragt, ob er mir sagen kann, ob ein Abänderungsantrag kommt, ob er mir Informationen darüber geben kann; er hat mir am Abend gesagt, er kennt ihn nicht, er weiß nichts. Ich habe dann die ÖVP gebeten, mir Informationen zu geben, und um 19.30 Uhr – siehe da! –, taucht plötzlich ein Abänderungsantrag von FPÖ und ÖVP auf, der sehr umfassend ist. (Abg. Leichtfried: Das übliche Prozedere!)

Jetzt sind wir wieder dort, beim Prozedere, über das wir heute schon diskutiert haben. Es ist ein Antrag, der weit über das hinausgeht, was wir im Gesundheitsausschuss besprochen haben, der weit über das hinausgeht, was wir diskutiert haben. Ich würde mir als Tierschutzsprecher wünschen, dass wir, wenn du, Kollege Riemer, immer wieder sagst: Der Tierschutz hat kein Mascherl und ist parteiübergreifend, da müssen wir zusammenarbeiten!, auch hier entsprechend auf Augenhöhe zusammenarbeiten, dass wir ehrlich miteinander umgehen, dass wir den Antrag diskutieren – weil ja nicht alles schlecht ist, was drinnen steht. Das kann man ja ausdiskutieren, darüber kann man reden. Da muss man sich genau anschauen, was enthalten ist, wie zum Beispiel jetzt die Betriebsstätte und dergleichen mehr, aber auch viele andere Bereiche. Da werden auch EU-Verordnungen zitiert, oder auch Themen, die die Länder betreffen – Länderverordnungen sind da enthalten –, und ich höre von den Ländern, dass sie da nicht ausreichend eingebunden worden sind. – Ich würde mir wünschen, dass man das tut!

Wir haben heute schon über Usancen im Parlament diskutiert: Jetzt sind wir wieder genau bei dem Punkt, dass man das rechtzeitig machen muss. Es ist uns wichtig, uns rechtzeitig damit beschäftigen zu können. Es geht mir ja nicht darum, aus Prinzip dagegen zu sein. Es geht mir darum, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, sich damit auseinanderzusetzen und hier betreffend den Tierschutz einen Konsens zu finden, über alle Parteigrenzen hinweg. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Frage der Nettigkeit und des Um­ganges – wie du es immer formulierst, Herr Kollege Riemer: eine Frage der Nettigkeit, wie man miteinander umgeht. Am Tag der Nettigkeit im Gesundheitsausschuss habt ihr zwei meiner Anträge abgelehnt, weil ihr so nett seid – was bei dieser Art und Weise nicht der Fall ist, das unterstreiche ich ganz klar –, damit sie im Plenum nicht zur Diskussion kommen.

Daher sage ich auch, ich werde einen Antrag unterstützen, den JETZT gemeinsam mit mir und anderen Kolleginnen und Kollegen einbringen wird, um diesen Antrag an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – wir haben in Bälde wieder einen Gesundheitsausschuss –, um diesen Antrag auch vollinhaltlich diskutieren zu können, sich damit auseinandersetzen zu können, um auch einen Konsens über alle Partei­grenzen hinweg zu erzielen. Das ist mir beim Tierschutz besonders wichtig. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Darüber hinaus muss man auch wissen, dass wir – noch zum Thema Nettigkeit – im Ausschuss einen Antrag eingebracht haben, weil das Tierschutzgesetz die Basis dafür bietet, dass auch Verordnungen erlassen werden, so auch die 1. Tierhaltungsverord­nung, mit der die Haltung von Nutztieren geregelt wird. Da gibt es einen besonderen Fall, und das ist das Thema der Haltungsbestimmungen für Wachteln. Die Haltung von Wachteln ist in dieser 1. Tierhaltungsverordnung geregelt – aber nicht ausreichend geregelt; deshalb habe ich im Gesundheitsausschuss auch einen Antrag eingebracht, damit man sich mit diesem Thema beschäftigt.

Herr Kollege Riemer, du hast mir damals wieder erklärt, es ist der Tag der Nettigkeit, deshalb lehnst du diesen Antrag im Ausschuss ab, damit wir ihn im Plenum diskutieren können. – Wir können ihn aber nicht diskutieren, wenn ich ihn nicht heute wieder als Entschließungsantrag einbringe. Das ist mir wichtig, weil wir betreffend dieses Thema von den Ländern und auch von Organisationen, die sich damit beschäftigen, wissen, dass in der Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung zwar Regelungen betreffend das Hausgeflügel enthalten sind, diese Regelungen aber nicht ausreichend sind, was im Wesentlichen die Japanwachteln und die Wachtelhaltung betrifft.

Mir ist es wichtig, dass wir genau dort hinsehen, weil die Vorschläge der Veterinäre und die Vorschläge des Tierschutzrates, die gefasst wurden, in dieser Art und Weise nicht umgesetzt werden; daher ist es mir wichtig, hier auch entsprechend nachzu­schärfen.

Ich darf mir also erlauben, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­nahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhaltungsver­ordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.“

*****

Das sind zwei wichtige Punkte, aber ich sage es noch einmal ganz klar: Wenn wir wollen, dass der Tierschutz über die Parteigrenzen hinweg einen breiten Konsens findet, wenn wir wollen, dass uns dieses Thema in der Diskussion hier im Plenum nicht auseinandertreibt, und wenn wir wollen, dass wir betreffend das Thema Tierschutz erfolgreich sind, dann bitte ich darum, dass wir in Zukunft darauf achten, dass wir lange vorher darüber diskutieren – ich ersehe aus dem Antrag, dass Sie sich langfristig damit beschäftigt haben –, uns intensiv damit auseinandersetzen und dass dabei alle eingebunden sind.

Ich als Tierschutzsprecher der SPÖ stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, sich über diese Themen auseinanderzusetzen. Was ich nicht möchte, ist, dass wir Themen wie jene, die im Abänderungsantrag zum Grundantrag von FPÖ und ÖVP enthalten sind, nicht ausreichend diskutieren können, dass wir solche Themen nicht begutachten lassen und dass wir solche Themen innerhalb einer kurzen Frist auf den Tisch gelegt bekommen und dann eine Entscheidung treffen sollen.

Ich ersuche daher gerade im Sinne des Tierschutzes, Herr Kollege Riemer – gerade im Sinne des Tierschutzes! – um mehr Konsens. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Aufnahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhal­tungs­verordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird (349 d.B.)

Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Min­destanforderungen für die Haltung von Nutztieren.

Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung im Jahr 2017 wurden Japanwach­teln unter den Begriff „Hausgeflügel“ in Anlage 6 aufgenommen, um dem wachsende Interesse an Fleisch und Eiern dieser Tiere auch aus Tierschutzperspektive gerecht zu werden.

Im Bereich des Vollzugs der 1. Tierhaltungsverordnung, der den Ländern obliegt, hat sich jedoch herausgestellt, dass die getroffene Änderung der Verordnung nicht aus­reicht, um diese Tiere unter einen entsprechenden Schutz zu stellen, da die Erwar­tungshaltung, dass ein Wachtel-Nutztierbetrieb selbstverständlich zusätzlich die Emp­fehlun­gen des Tierschutzrates zur Legewachtelhaltung, die in den Amtlichen Veterinär­nachrichten veröffentlicht wurde, berücksichtigen wird, nicht in jedem Fall eingetreten ist.

Um diesen Tieren als Nutztieren einen ausreichenden Schutz zu geben, sind daher detaillierte Regelung zu Aufzucht und Haltung in der 1. Tierhaltungsverordnung aufzu­nehmen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Riemer. – Bitte.