18.09

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister! Mit dem Antrag, den wir da jetzt verhandeln und zur Abstimmung bringen, zur Reform des gemeinnützigen Wohnsektors fordern die ÖVP und die FPÖ die Bundesregierung auf, das Regierungsprogramm zu erfüllen. Die Reform der Gemeinnützigkeit im Wohn­bereich ist Teil des Regierungsprogramms. Jetzt kann man sich fragen: Warum wollen die beiden Fraktionen die Regierung genau auf diesen Teil des Regierungsprogramms aufmerksam machen?

Die erste Möglichkeit ist: weil die Regierung vielleicht gar nicht die Absicht hat, das zu reformieren. Die zweite Möglichkeit: weil es ihnen zu langsam geht und weil sie das ein bisschen beschleunigen wollen.

Nun weiß ich aus langjähriger Erfahrung, dass ähnliche Anträge, wenn sie von den Oppositionsparteien kommen – also wenn Oppositionsparteien einen Antrag stellen, es möge etwas, was im Regierungsprogramm steht, endlich verwirklicht werden –, dann immer, immer, ohne einen Unterschied, vertagt werden, und zwar mit der Begründung, die Regierung arbeite ja ohnehin gerade an diesem Programm. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Loacker.)

Es wäre daher völlig folgerichtig, dass auch entsprechende Anträge der Regierungs­fraktionen mit der gleichen Begründung vertagt werden. Dem ist aber nicht so. Es wird daher jetzt verhandelt und dann abgestimmt. Jetzt kann man sich fragen: Was ist da der genauere Sinn? Was steckt da dahinter?

Die eine Möglichkeit ist: Wir wollen beschäftigt werden – also die Regierungsparteien brauchen irgendwelche Anträge, die auch unabhängig von den Regierungsvorlagen zur Abstimmung gelangen. Das ist dann eine Show, der können wir einfach nicht zustimmen. Deswegen glaube ich, dass dieses Spiel von uns nicht unterstützt werden muss, und daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Wir stellen demgegenüber aber einen ganz anderen Antrag, und der betrifft tatsächlich die Situation von sehr vielen Mietern und Mieterinnen. Wir wissen, dass die Mietpreise enorm steigen und die Bundesregierung nichts, aber gar nichts, dagegen unternimmt. Ich glaube, dass es aber dringend notwendig wäre, hier einiges zu tun; und nur um einen möglichen Beitrag zu leisten, stellen wir den Antrag, die befristeten Mietverträge zu beenden, weil die der Katalysator für diese steigenden Mietpreise sind. (Beifall bei JETZT.)

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „un­befristete Miete“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zulässt.“

*****

Wir wissen, dass in Deutschland diese Möglichkeit besteht, dass die befristeten Miet­verträge dort nicht mehr existieren, nur mehr in Ausnahmefällen – etwa bei Eigenbedarf oder wenn ein Haus abgerissen werden muss.

Ich glaube, was in Deutschland geht, geht bei uns auch. Deswegen bitte ich um Unter­stützung dieses wichtigen Antrages – im Unterschied zu dem anderen Antrag, dem wir nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

18.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend unbefristete Miete

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16: Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 448/A(E) der Abgeordneten Johann Singer; Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Schritte zur Verländerung der WBIB (348 d.B.)

Begründung

Leistbarer Wohnraum ist eines der wesentlichsten Bedürfnisse der Bevölkerung. Rund 45 Prozent aller österreichischen Haushalte befanden sich im Jahr 2016 in Mietver­hältnissen, in Wien sind es sogar fast 80 Prozent. Fast die Hälfte aller privaten Miet­verhältnisse sind befristet abgeschlossen und die Zahl steigt konstant. Das führt zu fehlender langfristiger Sicherheit der MieterInnen und zu erheblichen Zinserhöhungen nach Ablauf der befristeten Verträge.

Wohnraum soll primär wieder nach den Bedürfnissen der BewohnerInnen und nicht nach den Wünschen der KapitalanlegerInnen geschaffen und erhalten werden.

Dazu gehört unter anderem, die Befristung von Mietverhältnissen nur mehr in begrün­deten Ausnahmefällen zuzulassen.

In anderen Ländern wie Deutschland darf es befristete Mietverträge nur dann geben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Angehörigen nach Ablauf der Befristung nutzen oder das Haus abreißen bzw. grundlegend umbauen lassen will. Das führt zu langfristig gesicherten Wohnsituationen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zulässt.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte.