Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 45

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Art. 10 (Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 11 Abs. 6 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

Art. 11 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 37 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

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Es handelt sich hierbei um eine rein technische Adaptierung, deshalb ersuche ich das Hohe Haus um Zustimmung.

Zum Thema der Pensionsanpassung selbst darf ich mich im Unterschied zu meinem Vorredner Muchitsch heute sehr erfreut zeigen. Es ist der Frau Bundesministerin ge­lungen, eine Pensionsanpassung ins Hohe Haus zu bringen, die eigentlich weit höher ist als die Inflation im Vergleichsraum von einem Jahr. Davon, Herr Kollege Muchitsch, müssen wir ausgehen, und nicht das berechnen, was in den letzten drei Monaten jeden Tag fraktionsweise da oder dort teurer geworden ist! Das ist der gesetzliche Rahmen, den wir haben, nämlich die Einjahresüberprüfung. Davon geht auch die Statistik Austria aus, und da liegt die Inflation bei 2,0 Prozent.

Die Frau Bundesministerin hat einen Gesetzentwurf, einen Vorschlag von 2,6 Prozent vorgelegt, und ich denke, wir können wirklich stolz darauf sein, dass das gelungen ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben eine Pensionsanpassung, die sozial gestaffelt ist, und zwar in der Höhe von 2,6  bis 2 Prozent bei 1 115 Euro bis 1 500 Euro und von 2 Prozent bei 1 500 Euro bis 3 402 Euro. Da die ASVG-Höchstpension derzeit 3 402 Euro beträgt, gibt es keinen einzigen Pensionsbezieher, der weniger als die Inflationsabgeltung bekommt. Das ist einzigartig und einmalig. Deswegen können wir auf diese Vorgehensweise auch stolz sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bei dieser Anpassung über die Wertsicherung hinaus wird auch die Kaufkraft gestärkt, was ja für die Pensionisten das Entscheidende ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn heute gesagt wird, dass das eine geringe Anpassung ist, dann darf ich Kollegen Muchitsch schon daran erinnern, dass die Anpassung der Pensionen im Jahr 2013/2014 weit unter der Inflationsrate erfolgt ist, und wenn man das hoch­rechnet, dann haben die Pensionisten heute noch einen Verlust von über 200 Euro. Ich danke den sozialistischen Bundesministern für diese schlechte Anpassung der Pen­sionen in der Vergangenheit! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich denke, dass man, wenn man sich um ein Umlageverfahren bemüht – wir als Frei­heitliche stehen zum Umlageverfahren –, den Mut dazu haben muss, auch die Finan­zierung zur Verfügung zu stellen. Die Finanzen müssen aber ausgewogen sein, weil wir uns sonst in den nächsten Jahren genau dieses System nicht mehr leisten können.

In den letzten zehn Jahren habe ich zwölfmal – jedes Jahr – Anträge eingebracht, um den Preisindex für Pensionistenhaushalte um nur 0,2 Prozent zu erhöhen. Zwölfmal wurde das von der Sozialdemokratie abgelehnt, sehr geehrte Damen und Herren. Das sollte die Öffentlichkeit auch wissen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die heutigen Rede­beiträge der Sozialdemokraten sind reiner Theaterdonner und sonst nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Muchitsch – die zuvor bei seiner Rede auf das Rednerpult gestellte Tafel mit der Aufschrift „Kaufverlust für PensionistInnen“ in die Höhe haltend –: Jetzt, Kollege, können Sie es machen! Jetzt können Sie es machen!)

 


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