Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 44

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Faktum ist: Wir, die SPÖ, haben es bei den Pensionen immer besser gemacht. (Heiter­keit bei der FPÖ. – Abg. Zanger: Das ist ja lächerlich!) Das sagt sogar der Sozial­sprecher der NEOS. Ich zitiere Gerald Loacker, der im Ausschuss gesagt hat, dass es die SPÖ beim Thema Pensionen einfach besser gemacht hat. – Das war so, und das wissen auch die Menschen draußen und zu Hause. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein schwarzer Tag für die Pen­sionistinnen und Pensionisten, was ihre Pensionsanpassung in Anbetracht dieser Preissteigerungen betrifft. An diesem schwarzen Tag versprechen Sie den Leuten das Blaue vom Himmel und wollen ihnen hier vermitteln, dass sie sich mehr leisten können als bisher. Liebe Freunde, wenn Sie diese Zahlen kennen, dann wissen Sie: Das ist einfach Schwachsinn! (Abg. Neubauer: Na, na, na! Hallo!) Diese Pensionsanpassung ist unwürdig gegenüber der älteren Generation in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Agrar­bildungszentrums Lambach auf Einladung des Abgeordneten Lindinger recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.


10.36.42

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen einen Abänderungsantrag zum Pensionsanpassungsgesetz 2019 einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen zum Pensionsanpassungsgesetz 2019

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

Nach der Z 4 wird folgende Z 5 angefügt:

»5. Nach § 717a wird folgender § 717b samt Überschrift angefügt:

„Vorbereitung der Neuordnung der Verwaltungskörper

§ 717b. Vorbereitungshandlungen, die im Hinblick auf erst in der Zukunft liegende Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sind, können bereits vor dem In-Kraft-Treten des jeweiligen Bundesgesetzes durchgeführt werden, wenn andernfalls eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich wäre und der Gesetzesvorschlag bereits in parlamentarischer Behandlung steht. Insbesondere haben die Versicherungsträger auf Verlangen der Aufsichtsbehörde innerhalb einer Frist von 14 Tagen dieser die Zahl der pflichtversicherten Dienstnehmer/innen zu einem bestimmten Stichtag in der von der Aufsichtsbehörde geforderten Form zur Verfügung zu stellen.“«

Art. 9 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

Im § 41 Abs. 5 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „§ 718“ jeweils durch den Ausdruck „§ 717a“ ersetzt.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite