Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 49

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Ich gebe gleichzeitig bekannt, dass die Parteien übereingekommen sind, über eine grundsätzliche Vorgangsweise diesbezüglich Beratungen in der Präsidiale im Dezem­ber vorzunehmen.

Zu Wort ist nun Abgeordneter Loacker gemeldet. – Bitte.


10.55.26

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wie die Pensionen in Österreich zu erhöhen sind, steht an und für sich im ASVG, aber wieder einmal wird mit diesem Gesetz die bestehende Regelung ausgehebelt. Diese Aushebelung ist heuer besonders schlecht gemacht, wie wir auch anhand des vorherigen Tumults schon gesehen haben.

In Österreich sind 212 000 Personen Bezieher einer Ausgleichszulage. Diese bekom­men ihre Pension also auf das aufgestockt, was im Volksmund die Mindestpension ist. Das sind 212 000 Personen. In den Genuss dieser außertourlichen Erhöhung, die Sie beschließen, kommen aber 1,3 Millionen Personen.

Wer sind denn diese nicht sozial Bedürftigen, die das bekommen? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel: 300 000 österreichische Pensionen werden in das Ausland überwiesen, der Großteil nach Deutschland, einige nach Kroatien, Serbien oder in die Türkei. Das sind Menschen, die vielleicht 15 oder 20 Jahre in Österreich gearbeitet haben, aber auch 20 oder 25 Jahre in Deutschland. Sie bekommen einen Teil ihrer Pension von uns, vielleicht 1 000 Euro, weil sie 20 Jahre in Österreich gearbeitet haben, und von der deutschen Rentenversicherung noch einmal 1 500 Euro. Diese erhalten nun 2,6 Pro­zent Erhöhung. Hätte so jemand 45 Jahre in Österreich gearbeitet, bekäme er 2,0 Pro­zent Erhöhung. (Abg. Belakowitsch: Ist ja eine Versicherungsleistung! – Abg. Wurm: Falsch!)

Das ist die Politik, die Sie machen: Den Menschen, die in Österreich arbeiten und die ihre Kinder im Ausland haben, kürzen Sie die Familienbeihilfe, aber denen, die nicht in Österreich arbeiten und österreichische Pensionen im Ausland beziehen, werfen Sie das Geld noch nach.

Noch ärger ist die fehlende Regelung zu den Luxuspensionisten. Bei der Erhö­hung 2018 war es so, dass man die Pensionen zusammengerechnet hat. Wenn jemand eine Pension von der Arbeiterkammer, von der Wirtschaftskammer oder von einem Sozial­versicherungsträger bekommen hat, hat man das mit seiner ASVG-Pension zusam­men­gezählt und einen Deckel eingezogen. Dieses Zusammenzählen gibt es heuer nicht, die Luxuspensionisten bekommen beide Pensionen erhöht. Das haben Sie ge­schafft! (Beifall bei den NEOS.)

Das betrifft auch Landesbeamte in Ruhe, die eine Beamtenpension des Bundeslandes bekommen. Die sind auch nicht erfasst, wenn sie daneben noch eine ASVG- oder eine GSVG-Pension haben. Die FPÖ dürfte nicht überrissen haben, dass die ÖVPler für ihre schwarze Beamtenschaft wieder einmal ein Kekslein auf die Seite geschafft haben.

Um das noch zu korrigieren, bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein, der leider schon im Ausschuss keine Mehrheit erreicht hat:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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