Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 63

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Der Gehaltsunterschied im Erwerbsleben „summiert“ sich in der Pension, hinzu kommen eben diese Unterbrechungen im Berufsleben. Frauen bekommen damit im Schnitt um fast 44 % weniger Pension im Alter, als Männer! Das ist noch weniger als im Erwerbsleben: hier beträgt der Lohnunterschied („Gender Pay Gap“) 2017 rund 20 Prozent.

Das Ergebnis: rund 220.000 PensionistInnen beziehen eine Ausgleichszulage (also „nur“ die Mindestpension), zwei Drittel davon sind Frauen. Sie sind damit besonders von Altersarmut betroffen: derzeit sind 203.000 Menschen über 65 von Armut betroffen, 136.000 davon sind Frauen!

Das Ziel muss sein, dass Frauen durch gerechte Löhne, eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und ausreichend Kinderbetreuung eine ordentliche, existenzsichernde Pension erhalten und dieser „Pension Pay Gap“ geschlossen werden kann.

Jene Frauen, die jetzt schon in Pension sind oder kurz davorstehen, werden davon aber leider nicht mehr profitieren. Für sie müssen wir etwas tun. Eine ordentliche Pen­sion, von der man leben kann – das ist auch eine Frage der Wertschätzung für die Lebensleistung dieser Frauen.

Die schwarz-blaue Bundesregierung plant nun die so genannte Ausgleichszulage Plus (1.000 Euro Pension für Alleinstehende bei 30 Beitragsjahren) auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren zu erhöhen. Das Problem: Frauen mit Kindern haben davon nichts.

Frauen mit Kindern sind von der Erhöhung auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren de facto ausgeschlossen, weil sie diese 40 Arbeitsjahre nicht erreichen können. Jahre der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden von dieser Regierung für die neue AZ+ nicht berücksichtigt. Das ist in Zeiten einer veränderten Arbeitswelt völlig realitätsfremd und unfair. Damit werden nicht nur ganze Berufsgruppen von dieser Leistung ausgeschlossen, sondern vor allem Frauen.

Österreich belegt derzeit beim Gender Pay Gap laut Eurostat den 5.-letzten Platz innerhalb der EU. Frauen verdienen in Österreich pro Stunde ein Fünftel weniger als Männer.

83 % aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich, jede zweite (52 %) erwerbstätige Frau befindet sich derzeit in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Im Vergleich dazu ist nur jeder 10. Mann teilzeitbeschäftigt. In den letzten Jahren sind die Teilzeitquoten bei beiden Geschlechtern gestiegen.

Durch die Erhöhung der Mehrarbeitszuschläge auf das Niveau der Überstunden­zu­schläge in Verbindung mit dem Entfall des Durchrechnungszeitraumes kann die Ein­kom­menssituation von rund einer Million Frauen stark verbessert und damit die Einkommensschere wieder etwas verringert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der

• ein Ausgleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Ver­sicherungsjahren geschaffen wird;

 


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