Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 64

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• die volle Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, erfolgt und

• Mehrarbeitszuschläge wie Überstundenzuschläge abgegolten werden und der derzeit geltende Durchrechnungszeitraum entfällt.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte.


11.35.00

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens, Herr Kollege Vogl: Wir haben da bereits im Ministerrat eine Punktation verabschiedet. Jene Menschen, die 40 Beitragsjahre nachweisen können, werden ab 2020 – wir beschließen es nächstes Jahr – 1 200 Euro Mindestpension be­kommen. Also legen Sie nicht einen Antrag vor, wenn wir schon mitten in der Abarbei­tung sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Warum ich mich aber ein zweites Mal zu Wort melde: Ich bin wirklich erschüttert über die Wortwahl und über völlig jenseitige historische Vergleiche, die hier von Frau Kollegin Heinisch-Hosek dargelegt wurden. Da geht jeder Maßstab und jede Sachlichkeit völlig verloren, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wenn man hier davon spricht, dass das ein Selbstermächtigungsgesetz ist, und dann ein Vergleich zum 1933er-Jahr gezogen wird, dann ist es notwendig, noch einmal zu erklären, was wir hier überhaupt tun.

Die Ministerin bemüht sich seit Wochen, die Versicherungsdaten für die Sozialver­sicherungsreform zu bekommen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist keine Selbster­mächtigung, was wir hier machen, es ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenmel­dung. Bei einigen der Versicherungsträger – nicht bei allen, man darf nicht verallge­meinern, aber bei einigen –, liegt nämlich schon der Verdacht sehr nahe, dass man das bewusst nicht machen will – aus welchen Gründen auch immer, ich will gar nicht näher darauf eingehen –, damit diese Sozialversicherungsstrukturreform nicht umge­setzt werden kann. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was wir hier machen, ist eine Ver­pflichtung, dass diese Daten innerhalb eines gewissen Zeitraums, nämlich innerhalb von 14 Tagen, auch dem Ministerium gemeldet werden müssen. Das ist alles, was wir hier einfordern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, auch wenn Sie zwei Tage vor einem Parteitag stehen, der wahrscheinlich nicht ganz einfach für Sie sein wird, auch wenn Sie zwei Tage vor diesem Parteitag in Wels stehen: Kehren Sie zur Sachlichkeit zurück! (Abg. Heinisch-Hosek: Sie auch!) Kehren Sie zur demokratischen Auseinan­dersetzung zurück, und unterlassen Sie diese Unterstellungen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Rosenkranz. – Bitte.


11.37.59

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Frau Heinisch-Hosek, ich bin nicht bestürzt, denn ich kenne Sie lange genug, über Ihre Wortwahl. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 


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