Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 78

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Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung ist – dies wurde dieser Tage auf einer Konferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderung erneut unter­mauert – zwar geringfügig besser als im EU-Durchschnitt, aber bei einer Quote von 54 % beschäftigten Menschen mit Behinderung versus 73 % beschäftigten Menschen ohne Behinderung (jeweils im erwerbfähigen Alter) ist die Situation alles andere als zufriedenstellend.

Das klassische Instrument der Beschäftigungspflicht für Unternehmen ab 25 Arbeitneh­merInnen mit der Ausgleichstaxe bei Nichterfüllung der primären Pflicht scheint an Wirksamkeit stark eingebüßt zu haben. Auf der einen Seite erfasst die Beschäftigungs­pflicht lediglich 3 % aller Unternehmen in Österreich, anderseits wird die Ausgleichs­taxe immer stärker als Strafe empfunden.

Ein neues System, das den Anreiz in den Vordergrund stellt, ist dringend geboten. Unter dem Motto „weg von der Strafe, hin zum Anreiz“ müsste allen ArbeitgeberInnen unabhängig von der Zahl der MitarbeiterInnen ein kleiner Beitrag abverlangt werden; aus den dadurch zweckgebundenen eingehenden Mitteln sollten ArbeitgeberInnen, die tatsächlich Menschen mit Behinderung beschäftigen, einen ohne hohen bürokratischen Aufwand zu lukrierenden Bonus erhalten. Die Entwicklung eines solchen Modells muss unter Einbindung jedenfalls auch der Menschen mit Behinderung und ihrer Interes­senvertretungen geschehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Verbesserung der Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen mit folgenden Maßnahmen zu übermitteln:

•             Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase unter Berücksichtigung der vielfältigen Unterstützungs­angebote von AMS und Sozialministeriumsservice und unter Beiziehung einer berufs­kundlichen Expertise.

•             Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Men­schen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung.

•             Einheitliche Förderung der persönlichen Assistenz aus Bundesmitteln nach österreichweit gleichen Kriterien und Aufbringung der Mittel über einen Inklusionsfonds, der nach dem Vorbild des Pflegefonds von Bund und Ländern gespeist wird.

•             Ein neues Anreizsystem für Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, bei der alle Unternehmen einen Beitrag leisten und jene, die diese Menschen beschäftigen, einen Bonus erhalten.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Krenn. – Bitte.

 


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