Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 80

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Seite –, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer längeren Erprobung erfolgen zu lassen.

Weiters haben wir ungefähr 24 000 Menschen in Österreich, die in einer Tagesstruktur arbeiten, aber dort nur ein Taschengeld bekommen, welches nicht als Lohn behandelt wird. Das bedeutet, sie sind nicht selbstständig krankenversichert, sie sind nicht selbst­ständig pensionsversichert, sondern diese Menschen werden ein Leben lang als Kind behandelt. Das entspricht nicht einer Behandlung von Menschen mit Behinderung als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und gehört längst geändert.

Schließlich haben wir das Thema der persönlichen Assistenz. Wir haben bundesweit eine Regelung für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, aber die persönliche Assistenz in der Freizeit ist Ländersache. Da ist das Angebot von der Postleitzahl ab­hängig, von relativ gut bis praktisch nicht vorhanden.

Da gibt es eine große Lücke, und deswegen bringe ich zur Sanierung dieses Umstan­des einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich ‚Persönliche Assistenz‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusam­men­arbeit mit den Bundesländern, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem Natio­nalrat vorzulegen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich „Persönliche Assistenz“

eingebracht im Zuge der Debatte in der 51. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Anwalts für Gleich­be­handlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumen­tenschutz (III-197/366 d.B.) – TOP 5

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende Maßnahme enthalten:

„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der Per­sönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Be­hinderungen“

 


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