Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 81

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Diese Maßnahme ist leider noch nicht ausreichend umgesetzt. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich geregelt und wird vom Bund über das Sozial­ministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Freizeitbereich sind aber die Länder zuständig. Dort gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Das Angebot reicht von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden. Hier besteht dringen­der Handlungsbedarf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusam­men­arbeit mit den Bundesländern, ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem National­rat vorzulegen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.


12.24.46

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ja, der Dank gilt besonders Bundesbehindertenanwalt Dr. Hofer, auch von meiner Seite, auch von unserer Seite. Er hat im Ausschuss eigentlich sehr aufmunternde Worte gefunden, das heißt, er sieht die Situation sehr, sehr positiv und blickt sehr positiv in die Zukunft. Was ihn am meisten positiv gestimmt hat, war, dass wir es bisher geschafft haben, besonders im Bereich der Behindertenpolitik und der Politik für Menschen mit Behinderung an einem Strang zu ziehen, das heißt, dass hier Partei­grenzen so weit außen vor gestanden sind. Das wünscht er sich auch weiterhin und davon geht er auch weiterhin aus, das hat er auch mehrmals positiv erwähnt.

Trotz allem hat er aber auch viele Punkte angesprochen, die seiner Meinung nach dringend wären, wo es wichtig und nötig wäre, noch weiter an der Umsetzung zu arbeiten. Österreich als Republik hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention unter­zeichnet, wir haben sie verankert. Wir werden nächstes Jahr, 2019, von der UNO überprüft werden, inwiefern wir diese Konvention auch umgesetzt haben.

Genau vor diesem Hintergrund – dass wir wissen, wir werden nächstes Jahr überprüft werden – erachte ich die Anträge, die bereits vonseiten der SPÖ, vonseiten der NEOS eingebracht worden sind, für besonders unterstützenswert. Ich denke, wir sollten hier unbedingt an einem Strang ziehen. Auch die Wortmeldung von Kollegin Kira Grünberg im Ausschuss, dass wir unbedingt den großen Bereich der privaten Assistenz für Menschen mit Behinderung auch außerhalb der Arbeitszeit angehen müssen, war dementsprechend positiv zu werten. Es braucht bundesweit einheitliche Regelungen, nicht neun verschiedene Fleckerlteppiche, die, je nachdem, wo man wohnt, unterschiedliche Unterstützungsleistungen bieten. Das ist mehr als unverständlich, und daher sind die Anträge unterstützenswert.

Ich befürchte, dass es heute vielleicht doch nicht zur Zustimmung der Koalitions­par­teien kommen wird, deshalb werden wir auch im nächsten Ausschuss Anträge dahin


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