Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 185

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die beiden Fraktionen die Regierung genau auf diesen Teil des Regierungsprogramms aufmerksam machen?

Die erste Möglichkeit ist: weil die Regierung vielleicht gar nicht die Absicht hat, das zu reformieren. Die zweite Möglichkeit: weil es ihnen zu langsam geht und weil sie das ein bisschen beschleunigen wollen.

Nun weiß ich aus langjähriger Erfahrung, dass ähnliche Anträge, wenn sie von den Oppositionsparteien kommen – also wenn Oppositionsparteien einen Antrag stellen, es möge etwas, was im Regierungsprogramm steht, endlich verwirklicht werden –, dann immer, immer, ohne einen Unterschied, vertagt werden, und zwar mit der Begründung, die Regierung arbeite ja ohnehin gerade an diesem Programm. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Loacker.)

Es wäre daher völlig folgerichtig, dass auch entsprechende Anträge der Regierungs­fraktionen mit der gleichen Begründung vertagt werden. Dem ist aber nicht so. Es wird daher jetzt verhandelt und dann abgestimmt. Jetzt kann man sich fragen: Was ist da der genauere Sinn? Was steckt da dahinter?

Die eine Möglichkeit ist: Wir wollen beschäftigt werden – also die Regierungsparteien brauchen irgendwelche Anträge, die auch unabhängig von den Regierungsvorlagen zur Abstimmung gelangen. Das ist dann eine Show, der können wir einfach nicht zustimmen. Deswegen glaube ich, dass dieses Spiel von uns nicht unterstützt werden muss, und daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Wir stellen demgegenüber aber einen ganz anderen Antrag, und der betrifft tatsächlich die Situation von sehr vielen Mietern und Mieterinnen. Wir wissen, dass die Mietpreise enorm steigen und die Bundesregierung nichts, aber gar nichts, dagegen unternimmt. Ich glaube, dass es aber dringend notwendig wäre, hier einiges zu tun; und nur um einen möglichen Beitrag zu leisten, stellen wir den Antrag, die befristeten Mietverträge zu beenden, weil die der Katalysator für diese steigenden Mietpreise sind. (Beifall bei JETZT.)

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „un­befristete Miete“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zulässt.“

*****

Wir wissen, dass in Deutschland diese Möglichkeit besteht, dass die befristeten Miet­verträge dort nicht mehr existieren, nur mehr in Ausnahmefällen – etwa bei Eigenbedarf oder wenn ein Haus abgerissen werden muss.

Ich glaube, was in Deutschland geht, geht bei uns auch. Deswegen bitte ich um Unter­stützung dieses wichtigen Antrages – im Unterschied zu dem anderen Antrag, dem wir nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

18.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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