20.32
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, das sogenannte NIS-Gesetz, soll geändert werden. Die Cybersicherheit, meine Damen und Herren, ist eine der wichtigsten Prioritäten der Bundesregierung. Das Ziel ist die Schaffung von einheitlichen Cybersicherheitsstandards für Unternehmen und Einrichtungen des Bundes aus den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur und Anbieter von digitalen Diensten.
Das Gesetz erfolgt aufgrund der sogenannten NIS-Richtlinien und von europarechtlichen Vorgaben. Um den betroffenen Unternehmen die Adaptierung der IT-Systeme zu ermöglichen, wird es eine ausreichend lange Übergangszeit geben.
Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitslevels in Österreich getan. Dies geschieht, indem Unternehmen der kritischen Infrastruktur, von deren Diensten die Bürgerinnen und Bürger in ihrem alltäglichen Leben abhängen, sowie wichtige digitale Diensteanbieter und die Bundesverwaltung in Zukunft ihre digitalen Systeme vor Angriffen schützen müssen. Um das Gesetz zukunftssicher zu machen und eine praxistaugliche Regulierung zu gewährleisten, wurde ein enger Dialog mit den Experten auf diesem Gebiet auch aus der Wirtschaft geführt.
Ziel war, eine effiziente Umsetzung zu ermöglichen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Die wesentlichen Dienste sollen auch alle zwei Jahre evaluiert werden, um die Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Das BKA hat die NIS-Richtlinie für Österreich bereits in der EU verhandelt und nimmt in diesem Sinne auch die strategischen Agenden auf EU-Ebene wahr. Das BMI wiederum hat langjährige Erfahrungen mit der technischen Behandlung von Sicherheitsvorfällen, weshalb dort auch die operativen Agenden gebündelt sind.
Es wurde auch eine genaue Analyse vorgenommen, welche Aufgaben Österreich aufgrund der NIS-Richtlinien künftig erfüllen muss und inwieweit man auf bereits bestehende Ressourcen bei der Umsetzung zurückgreifen kann.
Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus, wie im Regierungsprogramm auch festgelegt, das Ziel gesetzt, die Bürger vor den mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Gefahren und Risiken zu schützen und digitale Sicherheitslücken in Österreich bestmöglich zu schließen.
Ich denke, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
20.35
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits ist die nächste Rednerin. – Bitte.