Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 220

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Das Ziel sind ordentliche, langfristige, gezielte Finanzierungen für die Kindergärten und die Betreuung im Elementarbereich, damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht wird, vor allem auch in den touristischen Zentren, vor allem auch dort, wo wir einen Fachkräftemangel haben, damit wir Alleinerzieherinnen und Allein­erzieher wieder in das Berufsleben, in das Erwerbsleben zurückbringen.

Aus diesem Punkt heraus muss ich noch einmal sagen: Herr Minister, Sie sollten schon danach trachten, dass Sie hier Verantwortung zeigen, dass Sie da alles auf sichere Beine stellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aufgaben­orientierter Finanzausgleich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird auf­gefordert, einen aufgabenorientierten Finanzausgleich umzusetzen, um eine treff­sichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kindergärten und elementaren Bildungseinrichtungen sowie den Bereich der Pflicht­schule zu gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Verein­barun­gen miteinbezogen werden.“

*****

Um das Miteinbeziehen geht es in einer verantwortungsvollen Reformpolitik, die Sie immer beschwören, aber nie imstande sind, auf den Asphalt zu bringen. (Beifall bei den NEOS.)

22.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend aufgaben­orientierter Finanzausgleich

eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (370 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (431 d.B.) – TOP 17

Im Jahr 2007 wurde von Bund und Ländern erstmals eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, die den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungs-angebotes und die Einführung von verpflichtender früher sprachlicher Förderung, sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes festlegt. 2011 wurde diese Vereinbarung verlängert, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu erfüllen, wonach ein Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird, der besonders auf ganztägige, mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung abzielt.

Im Jahr 2014 wurde diese Vereinbarung ein weiteres Mal bis 2017 verlängert, ins-gesamt wurden 305 Mio. Euro vom Bund an die Länder zugeschossen. Zudem wurde das Ziel der Vereinbarung umformuliert. Anstatt nur Kinderbetreuung auszubauen, soll


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