"Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamt-konzeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. (...) Es wäre wichtig, den weiteren Reformpfad zu definieren. Ein umfassender Prozess berücksichtigt das Zusammenwirken verschiedener Kompetenz- und Finanzierungsverflechtungen auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Beim Beispiel Kinderbetreuung bedeutet dies, dass insbesondere auch die Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau sowie die Landesförderungen im Kinderbetreuungsbereich in den Gesamtreformprozess einzubeziehen wären. Ergebnis sollte ein Bündeln der laufenden Finanzierungsströme und ergänzende programmatischer Förderungen mit klaren Wirkungszielen sein".
Zudem war auch vorgesehen, dass ab Jänner 2019 die Aufgabenorientierung als Pilotprojekt auch auf den Bereich der Pflichtschulen ausgeweitet werden hätte sollen. Bis 1. September diesen Jahres wäre dies vorzubereiten gewesen.
Im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungssicherheit für Gemeinden sowie Sicherstellung aureichender Investitionen ist daher der eingeschlagene Reformpfad fortzusetzen und darauf hinzuwirken, dass langfristig eine Finanzierung aus einer Hand umgesetzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen aufgabenorientierten Finanzausgleich umzusetzen, um eine treffsichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kindergärten und elementaren Bildungseinrichtungen sowie den Bereich der Pflichtschule zu gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Vereinbarungen miteinbezogen werden.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher, die Sie um diese Uhrzeit noch aushalten und mit dabei sind! Ich beziehe mich auf Punkt 13 der heutigen Tagesordnung, und zwar auf eine Novelle des Tabakmonopolgesetzes.
Man muss vielleicht ein bisschen erklären, was dabei der Hintergrund ist. Ich habe es mit und kann es Ihnen dann auch zeigen. Es geht darum, dass im Laufe der letzten Jahre sehr, sehr viele Alternativen zur klassischen Zigarette entwickelt wurden. Es gibt eine relativ neue Entwicklung, die, ganz technisch, Tabakheizsysteme heißt. Derzeit gibt es noch relativ wenige Anbieter am Markt.
Dabei geht es darum, dass mehr oder weniger eine etwas andere Zigarette – ich zeige das ganz kurz (das genannte Exemplar in die Höhe haltend) – erhitzt, aber nicht verbrannt wird. Der Hintergrund ist, dass durch die Nichtverbrennung 95 Prozent weniger Schadstoffe entstehen. Das heißt, es ist eine dementsprechend sinnvollere
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