Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 223

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Variante des Rauchens. Sehr viele Entwicklungen gehen in diese Richtung, weil die Konsumenten rauchen wollen, aber sich natürlich nicht ständig gesundheitlich schädigen wollen.

Der finanzielle Hintergrund – das ist auch der Grund, warum wir diese Novelle einbringen – ist folgender: Es gibt dieses System in sehr, sehr vielen Ländern der Welt, in 45 Ländern, im Großteil der Europäischen Union. Es gibt jetzt natürlich österreichi­sche Konsumenten, die dieses Produkt in Deutschland kaufen, wodurch dem öster­reichischen Staat ein Steuerentgang entsteht, und das sollten wir regulieren.

Kurz zur Erklärung: 78 Prozent eines Zigarettenpreises sind Steuereinnahmen, und die Steuereinnahmen aus dem Tabakbereich liegen derzeit in Österreich bei knapp unter 2 Milliarden Euro. Das heißt, es ist wichtig, dass dieser Anteil nicht im ausländischen Steuertopf landet, sondern beim Staatssekretär und beim Minister.

Was man auch dazusagen sollte, ist, dass auch die Tabaktrafikanten dadurch Geschäft verlieren und dass das eine sehr pragmatische Geschichte ist. Das heißt, ab Januar 2019 ist dieses Produkt auch in Österreich erhältlich. Dadurch erhält der Finanz­minister Steuereinnahmen und auch unsere Trafikanten haben die ent­sprechen­den Einnahmen. Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

22.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


22.17.10

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Im November 2017 ist ein neues Finanzausgleichspaktum zustande gekommen, nach zehn Jahren Stillstand zuvor. In diesem Finanzausgleichspaktum hat man sich auf zwei kleine Reformen geeinigt. Die eine betraf eine erweiterte Abgabenautonomie für Länder und den Versuch einer erweiterten Abgabenautonomie für Gemeinden, die zweite Reform sollte der Einstieg in einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sein. Da wurde ein Pilotprojekt formuliert, das mit 1.1.2018 im Bereich der Elementarschulen in Kraft treten sollte; mit 1.1.2019 sollte das dann auf die Pflichtschulen ausgeweitet werden.

Was war nun mit diesen beiden Reformen? – Die Erweiterung der Abgabenautonomie hat bislang nicht stattgefunden. Es wurde zwar der Wohnbauförderungsbeitrag an die Länder übertragen, aber gelebt wird das nicht. Gelebt wird das deshalb nicht, Herr Finanzminister, weil die Länder eine Vereinbarung untereinander geschlossen haben, dass sie nur gemeinsam Erhöhungen oder Senkungen der Wohnbauförderungs­bei­träge machen. Aber das ist eine falsch verstandene Erweiterung der Abgaben­auto­nomie.

Was die Grundsteuer und deren Reform bei den Gemeinden anlangt, so sollte seit Mitte vergangenen Jahres ein Konzept für die Reform der Grundsteuer vorliegen. Bis heute gibt es das nicht. Sie können mich aber gerne korrigieren, Herr Finanzminister, sollte es dieses Konzept zwischenzeitlich geben.

Bei der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich, den wir in Österreich seit mindes­tens zwei Jahrzehnten diskutieren, ist man schon im Finanzausgleichspaktum zu keiner Einigung über die Kriterien der Verteilung der Mittel auf die Gemeinden ge­kommen. Mir war schon damals ziemlich klar – ich habe das auch Finanzminister Schelling gesagt –: Dieses Projekt wird scheitern.

Jetzt sind wir so weit, Herr Finanzminister, dieses Projekt ist gescheitert, und mit einem Federstrich wollen Sie den § 15 aus dem Finanzausgleichsgesetz, in dem es um die


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