18.09
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz gewährleistet, dass ein verpflichtendes Meldeverfahren für ausländische Angebote besteht.
Das ist vorher in einer privatwirtschaftlichen Art durchgeführt worden. Der Verfassungsgerichtshof hat das beanstandet, und es soll jetzt in ein hoheitliches Verfahren übergeführt werden. Das soll der Transparenz dienen, damit man weiß, um welche Studien es sich handelt und wie diese Studien qualifiziert werden.
Wir sind sehr dankbar dafür, dass es durch Verhandlungen gelungen ist, dass dieses Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz in dieser neuen Fassung wohl jetzt einstimmig verabschiedet werden wird. Das ist ein gutes Zeichen für die Bemühungen, die auch der Wissenschaftsausschuss durchgeführt hat. Ich danke jedenfalls dafür, dass dieses Gesetz jetzt seinen Lauf nehmen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
18.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Andrea Kuntzl. – Bitte.