18.29

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wichtigste an der Novelle des Studentenheim­gesetzes ist, dass unsere Regierung endlich, nach 20 Jahren, Rechtssicherheit schafft – sowohl für Studierende als auch für Heimbetreiber.

Seit der letzten Novelle des Studentenheimgesetzes im Jahr 1999 hat sich der Woh­nungsmarkt für Studierende verändert. Es gibt eine wachsende Anzahl von sogenann­ten gewerblichen – also nicht gemeinnützigen – Studentenheimbetreibern. Diese muss­ten sich bis jetzt nicht an die Bestimmungen des Studentenheimgesetzes halten. Be­wohnerinnen und Bewohner solcher Heime hatten nur einen unzureichenden Rechts­schutz, einfach jenen nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Aufgrund die­ses juristischen Schlupflochs war es bisher möglich, die Bestimmungen des Studenten­heimgesetzes zum Nachteil der Heimbewohner zu umgehen. Diese Lücke wurde jetzt auf Initiative der Bundesregierung geschlossen.

Ziel des neuen Studentenheimgesetzes ist es, zukünftig alle Arten von Studentenhei­men zu erfassen. Mit der Neuregelung der Definitionen Heimplatz und Studentenheim­betreiber soll nun sichergestellt werden, dass die Vermietung von Heimplätzen an Stu­dierende jedenfalls unter das Studentenheimgesetz fällt.

Die Studierenden sind in den letzten Jahrzehnten mobiler geworden. Sie wechseln öf­ter den Studienort oder die Unterkunft. Sie sind flexibler, und daher sind auch die Be­nutzungsverträge flexibler zu gestalten. Das neue Studentenheimgesetz geht genau auf diese Punkte ein. Studenten sind nicht mehr so lang an die Verträge gebunden. Sie können auch in einem Zeitraum von unter einem Jahr aus- oder einziehen. Außerdem wurde eine Obergrenze für die Einhebung von Kautionen eingeführt. Kautionen dürfen nur maximal das Zweifache des Benutzerentgelts betragen.

Das neue Studentenheimgesetz bringt somit eine angemessene Antwort auf die Ent­wicklungen der letzten Jahre und, ich glaube, eine klare Verbesserung für die Studie­renden. – Danke, Herr Minister. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.31

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Ruth Becher. – Bitte.