Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 117

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

lung der Schulen bleibt umfassend. Das ist nicht im Sinne der Schüler_innen, Leh­rer_innen oder Eltern. Wir fordern nachdrücklich, dass sich die Macht- und Parteipolitik aus der Schulverwaltung sowie dem gesamten Bildungsbereich zurückzieht. Diesem gemeinsamen Bekenntnis müssen sich die Bundesregierung sowie alle Parlaments­fraktionen verpflichten.

Das Ziel: Die Politik konzentriert sich darauf, verlässliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen sicherzustellen und gibt den Schulleitungen sowie den Pä­dagog_innen die umfassende Freiheit und Verantwortung zur Umsetzung und Gestal­tung.

Die Elementarpädagogik wird verkannt und nicht ernst genommen

Bildung beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt eines Kindes, sondern viel früher: Ele­mentare Bildungseinrichtungen agieren im Spannungsfeld zwischen hohen Bildungser­wartungen sowie ihrer ungerechtfertigten, breiten Wahrnehmung als „Betreuungsstät­ten“. Elementarbildung stellt den ersten Baustein des Bildungsfundaments dar und bil­det damit die Grundlage für jeden weiteren Bildungsweg. Gleichzeitig ist sie erster ins­titutioneller Ansatzpunkt, verfolgt einen klaren Bildungsauftrag und nimmt eine Schlüs­selposition beim Übergang der Kinder von der Familie in Krippe/Kindergarten bzw. vom Kindergarten in die Schule ein. Hier sind Investitionen ins Bildungswesen nicht nur am dringendsten erforderlich, sondern nachweislich auch am wirksamsten.

Im Kern benötigen wir einheitliche Qualitätsstandards für alle Kinderkrippen und Kin­dergärten, eine Reform der Aus- und Weiterbildung der Pädagog_innen und einen neu­en Zugang zum Thema Sprachförderung, insbesondere auch in der Erstsprache der Kinder. Die kürzlich beschlossenen 15a Vereinbarung ist im Wesentlichen nicht mehr als die Fortsetzung des Status quo.

Mitunter hat diese Regierung auch gute Ansätze in ihrem Regierungsprogramm ste­hen. Leider scheitert sie an diesen meist eindrucksvoll, so auch in diesem Fall: Es gibt kein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für die, die es brauchen, wieder keinen gesetzlich verbindlichen bundesweiten Rahmenplan und nach wie vor ist die Elemen­tarpädagogik nicht ausreichend im Bildungsministerium verankert. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.

Zudem hat diese Regierung die Ende 2016 beschlossene Aufgabenorientierung aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen. Während sich Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling bei dessen Implementierung noch besonders erfreut über diesen Schritt gezeigt hatte, wurde der Passus rückwirkend per 1. Jänner 2017 einfach aus dem Ge­setz gestrichen. Dabei wäre gerade dieser aufgabenorientierte Finanzausgleich ein sehr wichtiger Schritt hin zu mehr Qualität und Planbarkeit gewesen. Dieser sah vor, dass die gesamten Mittel für Kindergärten ab 2018 kriteriengebunden vergeben wer­den. Entscheidende Faktoren wären etwa die Anzahl der Kinder, Öffnungszeiten, aber auch der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund gewesen. Auch hier hat diese Regierung versagt. Offensichtlich konnte man sich nicht mit den Ländern auf entspre­chende Kriterien verständigen. Im Gesetz war zudem vorgesehen, dass ab Jänner 2019 die Aufgabenorientierung als Pilotprojekt auch auf den Bereich der Pflichtschulen aus­geweitet werden hätte sollen. Auch dieses innovative Projekt wurde von dieser Regie­rung abgedreht.

Lehrermangel: Das Lehrerdienstrecht und die Pädagogenbildung Neu verkommen zur beklemmenden Dauererregung

Im Zentrum gelingender Schule steht ein wertschätzender, vertrauens- und zugleich anspruchsvoller Blick auf die Rolle der Lehrpersonen. Sie sind die „Bildungsexper­t_innen der Praxis“, die eigenverantwortlich pädagogische Entscheidungen treffen sol­len und müssen. Wie wir Schule erleben und wie viel wir von ihr profitieren, darüber


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite