Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 474 der Beilagen (Unruhe im Saal) – ich bitte Sie um Ruhe, sonst geht in dieser Sache noch etwas unter –, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft St. Pölten vom 27. November 2018, Zl. 11 St 81/18h -3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 107 Abs. 1 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.