Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 27

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Es braucht Reformen, die hochwertige Leistungen sicherstellen. In den Bereichen, in denen das Verletzungsrisiko, das entsprechende Krankheitsrisiko höher ist, braucht es die Unterstützung, wenn sie notwendig ist, und keine eingeschränkten Leistungen. Reformen sind nötig, um ein Mehr an Mitbestimmung, ein Mehr an Demokratie und Selbstverwaltung sicherstellen zu können.

Warum ist das notwendig? – Es ist aus einem ganz, ganz leicht erklärbaren Grund notwendig, nämlich um die Selbstverwaltung auch garantieren zu können, das heißt um garantieren zu können, dass jene, die die Beiträge zahlen, schlussendlich auch darüber entscheiden können, wer sie in den Gremien vertritt, wie ihre Mittel aus­gegeben werden und wofür sie ausgegeben werden. All das wären Reformen, die von meiner Seite auf alle Fälle zu 100 Prozent unterstützenswert wären.

Das, was Sie hier aber in Form der Regierungsvorlage präsentieren, beinhaltet all das nicht. Was Sie mit dem Gesetzentwurf zu dieser Organisationsreform vorgelegt haben, ist ganz einfach ein Papier alten Stils unter dem Motto: Gut ist, was stark macht! – oder um es näher zu erläutern, für Sie, sehr geehrte Kollegen von den Regierungs­fraktionen: Gut ist, was Sie stark macht! – Die Zusammenlegung ist genau das, und dazu möchte ich Ihnen auch einige Beispielen nennen: Sie sprechen von Hunderten Funktionären, die jetzt auf der roten Seite entfernt würden, was das System schlanker und effizienter mache, und stecken gleichzeitig Ihre Fraktionen, also blaue und türkise Funktionäre, genau in diese Bereiche hinein.

Zusammenlegungen gibt es genau dort, wo Sie Ihre Macht steigern können, zum Beispiel bei der Integration der traditionell roten Eisenbahnerversicherung in die schwarze BVA oder bei den mehrheitlich roten Gebietskrankenkassen, die jetzt in einer neuen ÖGK, der Österreichischen Gesundheitskasse, paritätisch besetzt werden. All das wiederstrebt der Selbstverwaltung, all das widerstrebt genau jenem Grundsatz, dass jene, die die Beiträge zum größten Teil zahlen, diese auch verwalten und darüber entscheiden können, wie diese Beiträge ausgegeben werden. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Leichtfried.)

Genau diese Logik, nämlich der Ausbau des schwarzen Machtmonopols mit blauer Schützenhilfe, ist es auch, die gewisse Bereiche in dieser Republik zukünftig schützen wird, nämlich die ÖVP-dominierten Sozialversicherungsträger, denn die werden von der Reform nicht betroffen sein.

Schlussendlich möchte ich zu den Zahlen kommen: Es gibt eine ganz häufig diskutierte große Zahl, die sogenannte Patientenmilliarde, diese 1 Milliarde, die den Patienten in diesem Land versprochen wird. Sie sagen, diese 1 Milliarde wird es geben. Das Prob­lem ist nur: Sie ist weder im Ministerialentwurf zu finden noch aktuell in der Regie­rungsvorlage nachvollziehbar.

Im Ministerialentwurf steht, es wird bis 2026 kumuliert 350 Millionen Euro an Ein­sparung geben. Dann ist der Rechnungshof gekommen und hat Ihren Ministerial­entwurf zerpflückt, dann ist der Budgetdienst des Parlaments gekommen und hat dasselbe getan, und plötzlich sind die ministeriellen Zahlentrickser gekommen und haben gesagt: Nein, diese 1 Milliarde müssen wir unbedingt reinschreiben! – Jetzt erreichen wir sie plötzlich, statt 350 Millionen Euro plötzlich – drei Jahre früher! – 1 Mil­liarde Euro. In der Regierungsvorlage ist nicht ersichtlich, wie das bewerkstelligt wer­den soll. Nachvollziehbare Einschätzungen der mit der Reform einhergehenden Kosten sind nicht zu finden, schreibt der Budgetdienst. Sie führen die Kosten der Reform, die Kosten der sogenannten Zusammenlegung, als gering an. Wie kann man bitte in einer Regierungsvorlage Kosten nur als gering beziffern? Da ist nicht eine einzige Zahl!

Geschätzte Bundesregierung, was Sie vorgelegt haben, ist keine Reform. Das ist vielleicht die Verwirklichung eines schwarzen Wunschtraumes mit blauer Hilfe, aber


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