Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
§ 441a Abs. 4 in der Fassung der Z 158 lautet:
„(4) Die Konferenz hat aus ihrer Mitte zu Beginn jeder Amtsperiode zwei Vorsitzende zu wählen. Diese führen abwechselnd jeweils für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz. Die den Vorsitz nicht führende Person ist Stellvertreter/in der den Vorsitz führenden Person. Für die Wahl ist die Mehrheit nach Abs. 2 erforderlich. Bei der Wahl ist zu bestimmen, welcher/welche Vorsitzende im ersten halben Jahr der Amtsperiode den Vorsitz führt.“
Begründung
In der Regierungsvorlage der 89. ASVG-Novelle (Art. 1 des SV-OG) ist vorgesehen, dass der Vorsitz in der Konferenz, dem geschäftsführenden Organ des Dachverbandes, jeweils für ein Jahr vom Obmann/von der Obfrau eines Sozialversicherungsträgers geführt wird (Rotationsprinzip); vertreten werden soll der/die Vorsitzende durch seinen/ihren Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin beim Versicherungsträger.
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen nun die Vorsitzenden der Konferenz aus der Mitte der Konferenz gewählt werden, wobei die Vorsitzführung zwischen den Gewählten halbjährlich wechselt.
Die Wahl folgt den Regeln für die Beschlussfassung in der Konferenz: Danach herrscht grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip, wobei mindestens sieben Mitglieder anwesend sein müssen. Kommt auf diese Weise keine Entscheidung zustande, so kann in einer weiteren Sitzung erneut abgestimmt werden, wobei jedoch nur mehr eine Mehrheit von sieben Stimmen für die Wahl erforderlich ist.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.
Ich darf erstens die Schülerinnen und Schüler des BG/BRG Carneri Graz und zweitens die Gruppe aus der HTL Ungargasse recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen hier! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich bin vorsichtig mit dem Wort Reform im Zusammenhang mit dieser Regierungsvorlage und möchte drei Bereiche anschneiden, die mich doch zögern lassen, diese Reform überhaupt als eine Reform zu bezeichnen.
Erster Punkt: Ist es schon eine Reform, wenn wir es im Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse mit einer Machtverschiebung von Arbeitnehmern zu Arbeitgebern – der größten Machtverschiebung, die es in der Ersten und Zweiten Republik gegeben hat – zu tun haben?
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