Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 85

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zum LandarbeiterInnengesetz werden längst fällige Anpassungen im Arbeitsrecht oder beim ArbeitnehmerInnenschutz vorgenommen – und das ist zu begrüßen.

Was man bei dieser Novelle wirklich lobend erwähnen muss, ist die Einführung des Rauchverbots in diesen Arbeitsstätten, wenn NichtraucherInnen beschäftigt sind. Es ist schon eigenartig: Selbst im LandarbeiterInnengesetz schreiben Sie ein Rauchverbot fest, aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gastgewerbe verwehren Sie das gleiche Recht, obwohl 881 692 Österreicher und Österreicherinnen dafür unter­schrie­ben haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Schauen wir uns das an: Die Regelungen führen de facto zu einer Arbeitszeit von 12 Stunden, wobei gleichzeitig die verpflichtende tägliche Ruhezeit auf eine halbe Stunde gekürzt wird. – Da können Sie keinem einreden, dass das dem Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dient! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Ich muss aber eingestehen, dass Sie mit dieser Novelle einmal ehrlich sind, nämlich bezüglich der Überstunden, denn der Bezug zur Freiwilligkeit fehlt hier komplett, und es gibt auch keinerlei Schutz für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn Überstunden abgelehnt werden. Dafür können den ErntehelferInnen die Sonderzahlun­gen gekürzt werden.

Bis jetzt waren Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die sich um Vieh kümmern und Melkarbeiten durchführen müssen, von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen. Das ist völlig verständlich. Unverständlich ist allerdings, warum jetzt plötzlich auch die Frauen und Männer, die Arbeiten im Rahmen einer Almausschank oder Buschen­schank oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr leisten, ausge­nommen sind. Sie schwächen wieder einmal genau die Menschen, die keine Lobby haben und die Ihnen, seien wir ganz ehrlich, völlig wurscht sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch diese Menschen haben eine Familie. Sie haben Kinder und Menschen, die sie pflegen müssen oder wollen, und sie möchten einfach für sie da sein. Von einer Ver­ein­barkeit von Beruf und Familie kann da überhaupt nicht mehr die Rede sein, aber das ist für Sie ja sowieso egal, denn wie wir von vorgestern wissen, sind Frauen ein Kostenfaktor; sie dürfen mitarbeiten. – Ich meine, ganz ehrlich: Geht’s noch?! Frauen sind kein Kostenfaktor! (Beifall bei der SPÖ.)

Frauen sind kein Kostenfaktor, sondern vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft und wertvolle Leistungsträgerinnen der Arbeitswelt, denen gleiche Rahmenbedingungen und Entlohnung zustehen. Und ja, das ist ein gravierender Unterschied zwischen Ihrer Einstellung und unserer Einstellung, und darauf bin ich verdammt stolz. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


12.22.30

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause und hier im Plenum! Ich glaube, wir sollten jetzt langsam wieder sachlicher werden und die Emotionen abklingen lassen (Abg. Yılmaz: Kollege, was soll das?), und diese Novelle des Landarbeitsgesetzes ist ein guter Anlass, um das einmal klar zu dokumentieren.

Vielleicht noch einmal für die Sozialdemokratie: Es hat hierzu eine sozialpartner­schaft­liche Einigung zwischen der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer gegeben. Das heißt, das, was Sie immer einfordern, ist erfolgt. Es liegt eine zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich verhandelte Änderung, Novellierung vor, und die setzen wir um. Wie Sie also darauf kommen, dass die Arbeitnehmer


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