Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs. 1 Z 17 in der Fassung der Z 1 wird der Ausdruck „Abs. 2 lit. c“ durch den Ausdruck „Abs. 2a Z 3“ ersetzt.
Begründung
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine Zitierung richtiggestellt.
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Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.48
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 385 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Schwarz, Dr. Povysil, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Schwarz, Dr. Povysil, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.
Wer diesem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KAKuG-Novelle 2018) (439 d.B.)
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