Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen jetzt zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema ist die Änderung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kennen diese Situationen – dort oben auf der Galerie sitzen Schülerinnen und Schüler –: Wie schnell kann ein Unfall passieren, und wie oft ist es uns schon passiert, dass wir als Mutter oder Vater – auch die Väter werden das tun – in einer Ambulanz sitzen und geduldig warten?
Wir sitzen da, nicht gern, weil unser Kind leidet, aber wir warten. Dann kommt ein Herr in den Warteraum (Ruf: Ein SPÖler!): zu jung, zu schön, zu intelligent. Er wird freundlich empfangen, darf sich seinen Arzt aussuchen und wird vorgezogen. Als Elternteil eines verletzten Kindes, sehr geehrte Damen und Herren, blutet das Herz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: ... das für Märchen!) Das macht diese Gesetzesänderung möglich, dass es eine Businessclass für Besserversicherte gibt, und dagegen sprechen wir uns aus!
Es braucht zweifelsohne eine echte Reform des Gesundheitswesens: Es braucht faire und transparente Entlohnung von Ärztinnen und Ärzten – also keine intransparenten Zusatzeinkommen, sondern angemessenes und leistungsgerechtes Grundeinkommen für das Gesundheitspersonal, dann könnten wir nämlich auch die Ärzteknappheit in diesem Bereich beseitigen.
In einem öffentlichen Krankenhaus, das von uns allen finanziert wird, sollen auch alle die gleiche bestmögliche medizinische Behandlung bekommen – das wird aber erschwert. In Zukunft wird es besser werden? – Ja. Für alle? – Nein, nur für die, die es sich leisten können, und das werfe ich Ihnen vor! Diese Politik von Türkis und Blau unterscheidet zwischen Menschen, die es verdienen, besser behandelt zu werden, und solchen, die es nicht verdienen.
Ich möchte an dieser Stelle folgenden Abänderungsantrag einbringen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) – und Ihnen damit die Chance geben, dies doch noch zu korrigieren –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner MSc, Kucher, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage 374 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Z 29 lautet:
„29. (Grundsatzbestimmung) § 27b Abs. 3 lautet:
„Durch die Landesgesetzgebung ist zu bestimmen, in welcher Form Leistungen im Nebenkostenstellenbereich und ambulante Leistungen an Patientinnen und Patienten gemäß Abs. 1 durch den Landesgesundheitsfonds abgegolten werden. Dabei ist
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