Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 119

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

gesehen und zur Kenntnis genommen. (Abg. Krainer: Es ist die Wahrheit, die tut Ihnen weh – das verstehe ich schon!)

Nun, wir sind auch bei der Spitalshäufigkeit Weltmeister, nicht nur in der Qualifikation unserer Spitäler. Das heißt, wir haben sehr viele Patienten, die zuerst ein Spital auf­suchen, bevor sie andere Gesundheitseinrichtungen in Anspruch nehmen. Die Medizin entwickelt sich allerdings weiter und die Spitalsaufenthalte werden kürzer. Es ist möglich, mehr medizinische Leistungen im ambulanten, im niedergelassenen Bereich durchführen zu lassen und nicht ins Spital zu gehen und dort Tage und Wochen zu verbringen. Diesem Umstand trägt die Novelle dieses Krankenanstalten- und Kuran­stal­ten­gesetzes Rechnung, und sie ermöglicht auch die Umsetzung des Österreichi­schen Strukturplans Gesundheit 2017.

Was hat dieser Gesetzentwurf in sich? Was will er bewirken? – Die Organisations­formen werden auf der einen Seite in den Spitälern flexibler, die Spitalsaufenthalte kürzer, die Öffnungszeiten sind flexibler, die Zusammenarbeit zwischen Spital und nie­der­gelassenem Arzt wird besser geregelt, die Aufenthalte werden planbar und dem regionalen Bedarf angepasst. Auf der anderen Seite werden über ambulante Erstversorgungseinheiten die Patienten im Krankenhaus mit einer schnellen Entschei­dung entweder aufgenommen, kurz beobachtet oder, wenn wirklich notwendig, ins Spital aufgenommen und dort auch behandelt.

Der Wandel der Medizin zeigt auch Folgendes: Früher haben viele Fächer vor sich hin gearbeitet – ich bin Radiologin, ein Radiologe ist früher vor einem Bild gesessen und hat das befundet –, heute hingegen arbeitet man interdisziplinär. Es kommen Radio­logen, Chirurgen, Internisten, viele Fächer zusammen, um sich das Krankheitsbild eines Patienten gemeinsam anzuschauen und dann gemeinsam für diesen Patienten zu arbeiten und zu handeln. Ihnen ist es jetzt auch möglich, Stationen interdisziplinär zu nutzen, das heißt, man kann einen Patienten mit einem chirurgischen Problem nicht mehr nur auf der Chirurgie aufnehmen, sondern auch auf anderen Abteilungen, je nachdem, wie es gerade notwendig ist.

Wir sprechen über Krankenhäuser und über Aufenthalte im Krankenhaus: Diese wer­den kürzer, wir achten aber auch darauf, dass bei einem längeren Krankenhaus­aufenthalt die Krankenhauskeime genau angezeigt und beobachtet werden, damit der Aufenthalt nicht durch einen Keim, den man sich im Krankenhaus holt, noch zusätzlich verlängert wird.

Das heißt, die Verlagerung von stationär nach ambulant, die Ermöglichung kürzerer Aufenthalte, die Möglichkeit für ältere Patienten, nach Hause gehen zu können, für Patienten, denen es gut geht, sind zum einen politischer Wille, zum anderen aber auch eine Entwicklung und eine medizinische Tatsache.

Da hat man nun in den Erläuterungen zum Gesetz die Zusatzversicherungen in die Pflicht genommen, ihre Leistungen, die sie vorher schon im stationären Bereich er­bracht haben, nun auch ambulant zu erbringen. Wie muss man sich das vorstellen? – Wenn Sie zum Beispiel früher wegen einer Operation des grauen Stars zwei Tage im Spital gelegen sind, so können Sie das jetzt ambulant durchführen lassen. Sie haben also eine halbe Stunde oder Stunde die Operation, ruhen sich dann aus, sind bei guter Gesundheit und können dann nach Hause gehen. Im einen Fall würde Ihre Zusatzversicherung, so Sie eine haben, zahlen, im anderen Fall zahlt sie nicht.

Wenn sie nicht zahlt, dann entgeht dem Spital ein unglaublich großer Kostenbeitrag. Zum Beispiel würde das für die Finanzierung der Krankenanstalten in Oberösterreich ein Defizit von 3 Millionen Euro bedeuten. Wir haben 1,8 Millionen zusatzversicherte Patienten, und diese zusatzversicherten Patienten finanzieren das Gesundheitssystem mit 880 Millionen Euro mit. Das heißt, allein bei den Krankenanstalten finanzieren


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite