Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 127

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das veraltete, intransparente und nicht mehr leistungsgerechte, sowie auch für einige Ärztegruppen und das sonstige Gesundheits­personal benachteiligende, System der derzeitigen Sonderklassen zu reformieren, und es – an modernen Gesichtspunkten eines allgemeinen hochwertigen Gesundheitssys­tems für alle Menschen orientiert neu aufzusetzen.“

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Ich bitte um Zustimmung, wenn Sie es mit einem Gesundheitssystem, das alle gleicher­maßen fördert, ernst meinen. – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen

betreffend intransparente und benachteiligende Sonderklasse in Spitälern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt  7: „Bericht des Gesundheitsaus-schusses über die Regierungsvorlage (374 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KaKuG-Novelle 2018, 439 d.B.)

Begründung

Die Diskussion um einen Passus in den Erläuterungen der KAKuG-Novelle (374 der Beilagen), in dem ausdrücklich „adäquate Leistungen“ zu Sondergebühren in der Am­bulanz vorgesehen werden, um Spitäler mit zu finanzieren und Ärztegehälter aufzubes­sern, zeigt, dass das bestehende System der Sonderklasse in Spitälern fragwürdig ist.

Die Einnahmen aus Zahlungen von Privatversicherungen werden zu rund 15 Prozent als Zuschuss für Spitäler und zu rund 85 Prozent für die Ärztinnen und Ärzte verwendet. Den Einnahmenverlust aus dem Verlust von Sonderklassegebühren im stationären Bereich beziffert die niederösterreichische Landesregierung in einer Stellungnahme zur KaKuG-Novelle mit 600.000 Euro. Somit wird die Realität einer 2-Klassen-Medizin in den Stationen der Spitäler offensichtlich, die nicht nur die Hotel-Komponente mit Essensauswahl und Einzelzimmer beinhaltet, sondern auch den Wahlarzt und den Anspruch auf eine besondere Behandlung bei Untersuchungen.

Eine Sonderbehandlung im Ambulanzbereich bricht aber mit dem Grundsatz, dass es eine hochwertige medizinische Grundversorgung für alle Menschen geben soll. Freie Arztwahl, eine bessere Behandlung mit den modernsten Behandlungsmethoden und Geräten für Sonderklassezahler und kürzere Wartezeiten für einige wenige darf es im Ambulanzbereich – gleich welcher Art – nicht geben. Schließlich gilt die ethische Verpflichtung, jeden und jede ohne Ansehen der Person zu versorgen, für alle diejenigen, die Patientinnen und Patienten versorgen.

Von Seiten der Ärzte wird argumentiert, dass sie ihr teils recht karges Grundgehalt im Spital durch Sonderklassebehandlungen aufbessern müssen. Das ist aber nicht nach­haltig, weil Ressourcen, die der allgemeinen Krankenversorgung dienen, dadurch blockiert werden (Betten, Behandlungstermine, Geräte). Es braucht also ein faires Grund-Gehaltsschema für alle Ärztinnen und Ärzte, das auch öffentlich finanzierbar ist.


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