Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 126

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

gesundheitsspezifischen Bereich – in einem Bereich, in dem Leute einen Bedarf ha­ben, weil sie krank sind, weil sie Hilfe brauchen – solch diametrale Ansprüche anlegen und dementsprechend auch unterschiedlich unterstützen.

Ich habe mich dann einmal schlau gemacht, was Sonderklasse bedeutet, und habe im Internet meine Daten eingegeben und mir eine dementsprechende Versicherung auswerfen lassen. Ich bin selbst nicht sonderklasseversichert, deshalb kenne ich mich auch nicht wirklich aus, was das alles bedeutet. Dann ist mir aufgeschlüsselt worden, was ich alles erhalte (eine Tafel mit der Überschrift „Produkte und Prämien“ in die Höhe haltend): Das sind auf der einen Seite die freie Arztwahl auch bei SpezialistIn­nen, flexible Behandlungs- und Operationstermine, Kostenübernahme der modernsten Behandlungsmethode und weitere Zusatzbausteine, frei wählbar für Privatpatienten im Krankenhaus.

Jetzt frage ich Sie – wenn Sie davon sprechen, in der Ambulanz überhaupt zum ersten Mal die Einhebung von Sondergebühren zu ermöglichen –: Was davon wird in diesem Bereich kommen? Was davon wird zukünftig möglich sein? Was davon wird zukünftig zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen? Die Patientenanwaltschaft warnt diesbezüglich, sie schreibt: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wartezeiten in den Ambulanzen – Kollegin Povysil hat es selbst ausgeführt – bereits jetzt 8 Stunden betragen. – Zitatende.

Es werden bereits Securitymitarbeiter eingesetzt, weil es dort eine emotionale, hoch­kochende Stimmung gibt. Sie wollen, wie die Patientenanwaltschaft schildert, noch weitere Ressourcen aus diesem Bereich abziehen.

Dann geht Bundeskanzler Kurz her und sagt, nein, das wird es mit ihm nicht geben. Jemand, der immer vorgibt, Economyclass zu reisen und jetzt vor der Herausforderung steht, plötzlich eine Businessclass in der Ambulanz vorzufinden, sagt, das wird es mit ihm nicht geben. Es wird eine gesetzliche Regelung geben, aber wir sehen keine gesetzliche Regelung. Uns liegt heute keine gesetzliche Regelung vor, die all das zurückschrauben würde, zurücknehmen würde. Sie wollen einen Entschließungsantrag beschließen, Sie bringen ihn heute ein: Das ist ein Wunsch ans Christkind – ganz ehrlich –, weil dieser Entschließungsantrag das Gesetz nicht abändert, weil dieser Ent­schließungsantrag die Bezeichnung Möglichkeit in den Erläuterungen nicht abän­dert.

Von unserer Seite wird es hierfür keine Zustimmung geben, weil ich mich strikt gegen eine Sonderklasse im Ambulanzbereich ausspreche. Ich finde, es ist ein Bruch mit dem aktuellen System. Wenn Sie nämlich sagen, dass es gesetzlich so festgelegt ist, dass es keine Bevorzugung geben darf, keine Sonderbehandlung geben darf, wie es auch im § 16 des KAKuG drinnen steht, dann frage ich Sie, warum Sie deshalb trotzdem diese Lücke in den Erläuterungen aufmachen. – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete, Sie wollten, glaube ich, einen Antrag einbringen.


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): Vielen Dank! Da ich weiß, dass bei der Sonderklasse betreffend die Finanzierung einiges im Argen liegt, bringe ich ganz zum Schluss noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „intransparente und benachteiligende Sonderklasse in Spitälern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite