Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 125

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Geschätzte Kollegin Rendi-Wagner! Wir wissen ja, dass der Wiener Bürgermeister Sie in Ihrer Rolle als Parteiobfrau der SPÖ nicht uneingeschränkt unterstützt. (Abg. Rendi-Wagner: Da sind Sie nicht up to date!) Ich frage die Wiener Kollegen: Reden Sie nicht mit Ihrem Bürgermeister und Landeshauptmann, wenn das die Forderung ist und Sie hier heute dieses Theater aufführen? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Trotzdem haben wir diese Möglichkeit im Gesetz wie bisher belassen. Die Zielsteue­rungs­gruppe Gesundheit, in der Bund, Länder und Sozialversicherung zusammen­arbeiten, wird festlegen, für welche Leistungen, die jetzt vom Spital in den ambulanten Bereich kommen, auch in Zukunft Sondergebühren verrechnet werden können. Tun wir das nicht, wird dem Spitalsbereich zukünftig in etwa ein Betrag von 800 Millionen Euro fehlen, und das können wir alle miteinander nicht wollen. Durch Ihre Nichtzustimmung unterstützen und forcieren Sie die Zweiklassenmedizin. Wir stellen mit diesem Gesetz klar, dass die notwendigen Mittel für den Spitalsbereich zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren! Die Aufregung, die Sie hier produzieren, ist der berühmte Sturm im Wasserglas; aber wie so oft ist Ihr Glas ganz einfach leer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Kucher: Warum hat Sebastian Kurz dann eine Gesetzesänderung versprochen? – Abg. Wittmann: Weil er draufgekommen ist, dass es schlecht ist! – Abg. Rendi-Wagner: Noch ein gebrochenes Versprechen! – Abg. Sieber – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Redet mit dem Ludwig!)

14.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.13.11

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Liebe Damen und Herren! Eigentlich sollte mit dieser Gesetzesnovelle einfach nur klargestellt wer­den, dass die bestmögliche medizinische Versorgung für alle Bürger und Bürgerinnen in diesem Land sichergestellt werden soll. Aber es gibt noch mehr: In den Erläu­terungen wurde nämlich zudem festgelegt – das ist in dieser Vorlage, die heute im Plenum unverändert zur Beschlussfassung kommt, unverändert festgeschrieben –, dass die Länder zukünftig die Möglichkeit haben sollen, die Einhebung von Sonder­klas­segebühren für jene Leistungen vorzuschreiben, die bisher stationär erbracht wurden.

Weiter: „Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegen­über zu stehen.“ Jetzt ist meine Frage: Was sind diese adäquaten Sonderleistungen? (Abg. Belakowitsch: Einbettzimmer beispielsweise!) Was soll künftig in der Ambulanz ermöglicht werden, wenn eine stationäre Behandlung bisher die Hotelkomponente beinhaltet hat, das heißt zum Beispiel ein Einbettzimmer, frei wählbares Essen und freie Arztwahl? All das ist im ambulanten Bereich so nicht möglich. (Abg. Belakowitsch: Sicher! Na selbstverständlich!) Was ist Ihrer Meinung nach die adäquate Gegenleis­tung, für die die Einhebung der Sondergebühren im Ambulanzbereich möglich sein soll?

Es ist jetzt schon viel spekuliert worden, auch in den Referentenbesprechungen zwischen den Fraktionen sind viele Beispiele genannt worden, die jeglicher Grundlage entbehren: Fast Lane im Ambulanzbereich ist diskutiert worden; Sonderambulanzen am Nachmittag für die, die es sich leisten können; das Wort Kaffeejetons für Unfalloper ist gefallen; Rufbereitschaft für Wahlärzte nachts um 3 Uhr. – Das sind allesamt Vor­schläge, die ich – und ich denke, das sehen da draußen viele Bürgerinnen und Bürger auch so – zu 100 Prozent ablehnen kann, weil ich dagegen bin, dass wir in einem


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