Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 124

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Das unterstützen Sie mit Ihrem Gesetz. Ihnen ist egal, wenn Sie mit unterschiedlichen Wartebereichen die Zweiklassenmedizin institutionalisieren, und dafür geniere ich mich. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Povysil gemeldet. – Frau Abgeordnete, die Bestimmungen sind bekannt? – Bitte schön.


14.08.15

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Herr Abgeordneter Mag. Loacker hat gesagt, dass zusatzversicherte Patienten vor allem zur Finanzierung der Primarärzte beitragen. – Das ist unrichtig.

Tatsächlich richtig und wahr ist, dass zusatzversicherte Patienten zu 30 Prozent zur Spitalsfinanzierung, also zur Finanzierung der Krankenanstalten beitragen, und dass zusatzversicherte Patienten und ihre Sonderklassebeiträge Bestandteil der Gehälter aller Ärzte sind, die in einem Spital arbeiten. (Abg. Wittmann: Zum Großteil für Primare!) Das ist in Österreich der Fall. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.09.00

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren das Kranken­anstalten- und Kuranstaltengesetz und da im Speziellen das Thema der Spitals­ambulanzabrechnung.

Meine Damen und Herren! Auch wenn Sie meinen, dass die Formulierung im Gesetz scheinbar Spielraum für Interpretationen lässt, kann man sich – gerade weil ich weiß, dass sich viele von Ihnen, Gerald (in Richtung Abg. Loacker), du im Besonderen, in diesem System sehr gut auskennen – des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie gegen besseres Wissen die überhaupt nicht betroffene klassische Notfallambulanz in dieses Gesetz hineininterpretieren. (Abg. Kucher: Sebastian Kurz hat versprochen, dass es geändert wird!)

Die Notfallambulanz war nie und ist nicht Teil dieses Gesetzesvorhabens. (Abg. Kucher: Er hat gesagt, es wird geändert!) Tatsächlich geht es um ausgewählte elektive, also geplante Behandlungen, die – wie bisher – von den Spitälern sowohl in der allgemeinen Klasse als auch in der Sonderklasse durchgeführt und als stationäre Fälle abgerechnet werden. Dabei geht es im Wesentlichen um Chemotherapien und Bestrahlungen. Diese Behandlungen wurden und werden auch künftig nicht im Rahmen der Ambulanzen abgewickelt. In Zukunft sollen diese Behandlungen als stationäre Fälle abgerechnet werden. Mit dieser Vorgehensweise soll auch der medizi­nischen Entwicklung und der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Ländern Rech­nung getragen werden. (Abg. Yildirim: Aber so steht es nicht im Gesetz!)

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie wichtig dieses Thema für die Finanzierung des Systems ist, hier einige Zahlen: In Österreich sind 1,8 Millionen Personen betref­fend Krankenhauskosten privatversichert, davon sind 411 000 in Wien zu Hause. Deshalb hat auch die Stadt Wien in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz ausdrück­lich festgehalten – ich zitiere –: Es muss gesichert sein, dass die Stadt Wien auch in Zukunft Sondergebühren verrechnen kann. – Zitatende.

 


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