Die Diskussion über die Sonderklassebehandlungen in den Ambulanzen hat aufgezeigt, dass das bestehende Gehaltssystem für Ärzte – und für das Personal insgesamt – den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht.
Aber auch die Spitalsfinanzierung krankt. Das Beispiel der medizinisch vertretbaren - und ökonomisch gebotenen - Verschiebungen von Leistungen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich der Spitäler führt zu einem Einnahmenentgang der Spitäler - und damit der Länder. Damit wird die bloße Verlagerung von Leistungen für sie offenbar zu einem wirtschaftlichen Problem. Die Bundesregierung ist also auch deshalb aufgefordert, eine Novelle der Spitalsfinanzierung vorzulegen.
Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das veraltete, intransparente und nicht mehr leistungsgerechte, sowie auch für einige Ärztegruppen und das sonstige Gesundheitspersonal benachteiligende, System der derzeitigen Sonderklassen zu reformieren, und es – an modernen Gesichtspunkten eines allgemeinen hochwertigen Gesundheitssystems für alle Menschen orientiert – neu aufzusetzen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte schön.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte von den angeblichen und unterstellten Inhalten des Gesetzes zu den tatsächlichen kommen. Der Hauptgrund für die Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist die Umsetzung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2017.
Wir schaffen mit dieser Gesetzesnovelle eine ganz, ganz wichtige Flexibilisierung in unseren Spitälern, in der Organisation der Abteilungen. Wir vereinfachen beziehungsweise reduzieren die bestehende gesetzliche Regulierung und ermöglichen interdisziplinäre Zusammenarbeit auf höchstem Niveau. Und, das ist mir ebenfalls besonders wichtig – Herr Kollege Loacker hat das leider verkehrt herum interpretiert –: Mit dieser gesetzlichen Regelung wird es möglich, die Bettenanzahl zu reduzieren, ohne dass es zu Verschlechterungen für die Patienten kommt; denn die bestehenden Bettenstationen können eben in Zukunft interdisziplinär genutzt und besser ausgelastet werden. Das wird die Kosten senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern.
Wir haben in dieser Gesetzesnovelle aber noch weitere wesentliche Punkte drinnen, die heute kaum angesprochen worden sind.
Der zweite Punkt ist mir persönlich – auch als Pharmazeut – sehr, sehr wichtig: Das ist die Verpflichtung zur Dokumentation der immer häufiger auftretenden Infektionsfälle mit speziellen Krankenhauskeimen, die mehrfach antibiotikaresistent sind. Diese Keime sind wirklich eine Geißel in der Medizin. Sie treten leider Gottes immer häufiger auf und die therapeutischen Möglichkeiten werden immer geringer. Aus meiner Sicht ist deshalb eine genaue Dokumentation – sowohl der Vorbeugungsmaßnahmen als auch
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