Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 139

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eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) (337 d.B.)

Das Patientenverfügungs-Gesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und war Gegenstand einer intensiven Begleitforschung. Im Sommer 2014 wurde diese abgeschlossen und eine Studie präsentiert. Zwischen Sommer 2014 und Frühjahr 2015 hat die parla­mentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ unter anderem über Maßnahmen zur Verbesserung von Patientenverfügungen diskutiert. Die Ergebnisse der Studie und Empfehlungen der Enquete-Kommission zeigten bei einigen Regelungen Änderungsbedarf.

Basierend auf den Ergebnissen der Studie und Empfehlungen der Enquete-Kommis­sion, wurde die Patientenverfügungsgesetznovelle 2018 mit mehr Möglichkeit auf Selbst­bestimmung für Patientinnen und Patienten - unter besonderer Berücksichtigung gesundheits- und sozialpolitischer Gesichtspunkte - erarbeitet. Die Stärkung der Patientenrechte und nicht etwa verschiedener Konzepte unternehmerischen Handelns, war und ist im Zusammenhang mit der Errichtung von Patientenverfügungen von zentraler Bedeutung.

Es konnten endlich Verbesserungen der Rahmenbedingungen zur Errichtung und Bestimmungen zur zentralen Abfragemöglichkeit geschaffen werden. Durch die Ver­längerung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre und dem grundsätzlichen Wegfall des zwingenden Erfordernisses der juristischen Beratung bei der Verlängerung, Erneuerung oder Ergänzung dieser Patientenverfügung, konnte außerdem eine Kostensenkung für Patientinnen und Patienten erreicht werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die bei der Behandlung einer Patientin oder eines Patienten gebotene Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten und den Folgen der Unterlassung einer Behandlung auch die Aufklärung im Sinne des Patientenverfügungsgesetztes beinhaltet ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, werden ersucht, die Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen die PatVG-Novelle 2018 betreffend die Kostenentlastung einkommensschwacher Personen frühestens ein Jahr nach Kundmachung zu evaluieren. Bis dahin werden in Betracht kommende Interes­senvertretungen, insbesondere Senioren- und Behindertenorganisationen in die Aus­arbeitung von Lösungsvorschlägen für allfällige Probleme in diesem Zusammenhang eingebunden. Die Ergebnisse einer Studie über die Auswirkungen des Patienten­verfügungsgesetzes auf einkommensschwache Bevölkerungsschichten, um deren Erstellung in diesem Zusammenhang unter einem der Budgetdienst des Nationalrats ersucht wird, sollen in diese Ausarbeitung und Evaluierung mit einfließen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Griss zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


 


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