Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 138

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schen ausgeübt wird, frei nach dem Motto, sie würden ja nur zur Last fallen und viel kosten.

Letztendlich, sehr geehrte Damen und Herren, geht es aber um das Recht auf Selbst­bestimmung und auf Menschenwürde, und es ist unsere Aufgabe als Gesetz­geber, die Menschenwürde bis zuletzt zu schützen.

Es wurden 2006 daher einige allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen ins Gesetz geschrieben, etwa die geistige Fähigkeit des Patienten im Errichtungszeitraum, aber auch ein Widerrufsrecht durch den Patienten.

Klar ist, dass es notwendig war, strenge Anforderungen an eine solche Erklärung zu stellen. So ist beispielsweise die Aufklärung durch einen Arzt verpflichtend, auch braucht es davor eine entsprechende Rechtsberatung. Dem Patienten sollen ja die rechtlichen und auch die persönlichen Auswirkungen seiner Verfügung von vornherein klar sein.

Um diesen Aspekt zu stärken, darf ich noch folgenden Entschließungsantrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der PatVG-Novelle 2018“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, werden ersucht, die Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen die PatVG-Novelle 2018 betreffend die Kostenentlastung einkommensschwacher Personen frühestens ein Jahr nach Kund­machung zu evaluieren. Bis dahin werden in Betracht kommende Interessen­vertretungen, insbesondere Senioren- und Behindertenorganisationen in die Ausar­beitung von Lösungsvorschlägen für allfällige Probleme in diesem Zusammenhang eingebunden. Die Ergebnisse einer Studie über die Auswirkungen des Patientenver­fügungsgesetzes auf einkommensschwache Bevölkerungsschichten, um deren Erstel­lung in diesem Zusammenhang unter einem der Budgetdienst des Nationalrats ersucht wird, sollen in diese Ausarbeitung und Evaluierung mit einfließen.“

*****

Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz soll den Zugang zur Pa­tientenverfügung erleichtern, das ist gut und richtig so. Danke an Sie, Frau Bun­desministerin, für diese Novelle. An den grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen werden wir aber freilich weiterhin festhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der PatVG-Novelle 2018

 


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