Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 140

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14.49.27

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich meinem Vorredner und meinen Vorred­nerinnen nur anschließen: Es ist gut, dass es dieses Gesetz gibt, und es ist gut, dass es jetzt in einigen Punkten verbessert wird. Aber das ist noch nicht genug (Abg. Neubauer: Es ist nie genug! – Abg. Schimanek: Ein Schritt in die richtige Richtung!), denn wozu dient denn eine Patientenverfügung? – Eine Patientenverfügung dient dazu, dass Menschen das Selbstbestimmungsrecht erhalten bleibt. Und eine große Angst, die viele Menschen mit zunehmendem Alter haben – ich weiß, wovon ich spreche –, ist, dass sie eines Tages nicht mehr selbst bestimmen können, was mit ihnen geschieht, dass sie vielleicht an Schläuchen, an Apparaten hängen und es eigentlich gar nicht wollen.

Daher ist es gut, dass es eine Patientenverfügung gibt, und damit die Patienten­verfügung ihren Zweck auch erfüllen kann, muss sie sehr niederschwellig zugänglich sein, es darf vor allem keine finanzielle Barriere bestehen. Es muss sicher sein, dass der behandelnde Arzt auch davon Kenntnis erlangt, und sie soll auch noch gültig sein, wenn es darauf ankommt, dass sie angewendet wird.

Zum ersten Punkt: Es ist schon erwähnt worden, die Enquete hat einen Kostenbeitrag vorgeschlagen, und es wäre sinnvoll, hier auch einen Kostenbeitrag für die Beratung bei Errichtung einer Patientenverfügung vorzusehen. Es sollen ja nicht gerade die, die nicht die Möglichkeit haben, sich durch ihre Kontakte zu informieren, Hindernisse haben, die Informationen zu bekommen, und daher sollte man das finanziell unterstüt­zen.

Das Zweite: Es wird in Elga aufgenommen, aber es werden nicht die Inhalte der bestehenden Register – Notare, Anwälte – in Elga übernommen. Die Krankenanstalten sind nicht verpflichtet, auch die anderen Register abzurufen. Da muss man eine Lösung finden, bis man so weit kommt, dass man das verknüpfen kann, denn was hilft es, wenn jemand eine Patientenverfügung hat, aber der Arzt nichts davon erfährt?

Das Dritte: Als ich das Gesetz gelesen habe, habe ich nicht verstanden, warum das befristet ist, überhaupt befristet ist. Acht Jahre sind besser als fünf, aber wozu überhaupt eine Befristung? Wenn ich heute ein Testament mache, gilt es, bis ich ein neues mache, auch wenn ich 20 Jahre alt bin – ich bin darüber hinaus. Da hat man aber eine Befristung. Es kann das doch jeder wieder ändern und eine neue machen. Ich glaube, das sollte man daher überdenken. (Beifall bei den NEOS.)

Daher bringe auch ich einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ergän­zungen zur Patientenverfügungs-Novelle“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, folgende Maßnahmen bis Ende 2019 zu setzen: Zum einen soll für die verschiedenen Patientenverfügungsregister ein Konzept zur Daten-Verknüpfung und Daten-Integration erarbeitet werden. Zum anderen soll die Empfehlung 36 der parla­mentarischen Enquete-Kommission geprüft werden, in welcher Form Krankenkassen einen Kostenbeitrag zur Errichtung von Patientenverfügungen leisten können. Ergän­zend soll vorgesehen werden, dass eine unbefristete Verbindlichkeit der Patientenver-


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