Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 143

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verfügung zu einer finanziellen und bürokratischen Erleichterung sämtlicher Beteiligter führt."

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser Entschließungsantrag wurde ord­nungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Wagner. – Bitte schön, Frau Abgeord­nete.


14.53.20

Abgeordnete Petra Wagner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Hohen Haus! Das Patientenverfügungs-Gesetz ist ein sehr wichtiges Mittel, um die Selbst­bestimmung zu erhalten, auch dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Das ist ein wirklich gutes Gesetz, weil es Rechtssicherheit schafft.

Bisher wird die Patientenverfügung von der Bevölkerung nur mäßig angenommen. Das liegt zum einen an den Kosten und am Aufwand und zum anderen an der rechtlichen Unsicherheit bei der Bindungswirkung. Leider ist sie auch zu wenig bekannt und es wäre sicher zweckmäßig, die Patientenverfügung zu bewerben.

Durch die Anhebung der Laufzeit von fünf auf acht Jahre werden indirekt auch die Kosten gesenkt. Weiters ist für die Verlängerung von verbindlichen Patienten­ver­fügungen zukünftig eine juristische Aufklärung nicht mehr zwingend erforderlich. Zu­sätzlich wird die Errichtung einer Patientenverfügung erleichtert, da diese zukünftig auch über Erwachsenenschutzvereine möglich ist. Um für alle, vor allem aber für die Betroffenen Rechtssicherheit zu schaffen, wird die Bezeichnung „beachtliche Patien­tenverfügung“ als klares Signal abgeschafft. Damit wird der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, dass auch die nicht-verbindlichen Patientenverfügungen als abschließende Entscheidung des Betroffenen anzuerkennen sind.

Eine abschließende Sicherheit kann aber nur dann erreicht werden, wenn alle Patien­tenverfügungen, auch jene, die über Anwälte oder Notare errichtet werden, zentral und in einem Schritt abgefragt werden können. Daher wird vorgesehen, dass alle diese Register in Elga zusammengeführt werden und so eine komplette Abfrage aller Patien­tenverfügungen möglich ist. Wie man das technisch umsetzt, kann die Frau Bundes­minister per Verordnung festlegen. Somit besteht hier ein hohes Maß an Flexibilität, um den Ansprüchen der sich rasch verändernden Technik gerecht zu werden.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass wir das jetzt schon grundsätzlich gute Patientenverfügungs-Gesetz an die Anforderungen der Praxis anpassen und dadurch den Menschen die Möglichkeit geben, ihr Recht auf Selbstbestimmung leichter wahr­nehmen zu können und öfter zu nutzen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.55.53

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass das Patientenverfügungs-Gesetz ein ganz wichtiges Gesetz ist, um den Menschen Angst vor ihrer letzten Lebensphase zu nehmen, weil sie dadurch die


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