Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 144

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Möglichkeit haben, vorweg eine eigenständige Entscheidung zu treffen, auch für die Zeit, in der sie selbst nicht mehr handlungs- und einwilligungsfähig sind.

Die Änderungen, die mit der vorliegenden Novelle durchgeführt werden, erleichtern die Angelegenheit erstens dadurch, dass die Laufzeit von fünf auf acht Jahre verlängert wird. Nach wie vor bedarf es zuerst sowohl einer medizinischen als auch einer recht­lichen Beratung. Ich halte das für wichtig, denn es geht dabei wirklich um eine kritische Entscheidung. Bei der Verlängerung genügt dann ausschließlich eine ärztliche, eine medizinische Beratung, was ich auch für vernünftig halte.

Ganz besonders wichtig bei dieser Novelle erscheint mir auch, dass die Rechts­sicherheit verstärkt wird, und zwar in zweifacher Hinsicht. Für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wird klarer formuliert, dass eine Patientenverfügung verbindlich ist und dass eine Patientenverfügung der Einschätzung des Patientenwillens zugrunde zu legen ist, während in der alten Version noch der unklarere Begriff, sie sei „beachtlich“ zu lesen war. Das heißt, die Ärztinnen und Ärzte sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie sich an die Patientenverfügung halten. Damit gibt es natürlich ein erhöhtes Maß an Sicherheit für die Patientinnen und Patienten, dass im Falle eines Falles ihre Patientenverfügung auch berücksichtigt wird.

Entscheidend in der Praxis ist natürlich, dass die Patientinnen- und Patientenverfügung auch zugänglich ist, dass sich die Ärztinnen und Ärzte rasch darüber informieren können, ob eine solche vorliegt. Das über Elga zu machen ist sicher der ideale und auch künftige Weg, der hier beschritten werden soll.

Ich freue mich, dass diese Spezifikationen, diese Konkretisierungen in diesem Gesetz erfolgt sind, ich sage Danke für die Ausarbeitung und freue mich, wenn wir das heute gemeinsam beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Reifenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.58.36

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich darf vorwegschicken, dass ich beruflich schon sehr viele Patientenverfügungen errichtet habe und durch die rechtlichen Aufklärungen diesen Patientenverfügungen auch zu einer fünfjährigen Verbindlichkeit verholfen habe. (Präsident Sobotka über­nimmt den Vorsitz.)

In meiner Berufspraxis haben sich dabei zwei Problemfelder besonders heraus­kristallisiert: Das erste Problem ist die relativ kurze Dauer der Verbindlichkeit mit nur fünf Jahren. Nach fünf Jahren muss die komplette Patientenverfügung mit dem gesam­ten Aufwand wieder von Neuem errichtet werden, was natürlich auch mit entsprechen­den Kosten verbunden ist. Das zweite Problem ist das Problem der Auffindbarkeit im Ernstfall.

Beide Probleme sind durch die vorliegende Novelle sehr gut gelöst worden. Das erste Problem wurde gelöst, indem die Dauer der Verbindlichkeit von fünf auf acht Jahre verlängert wurde. Ganz wichtig und richtig ist, dass diese Verlängerung auf acht Jahre nicht nur für neue Patientenverfügungen gilt, sondern auch für alle bestehenden Patientenverfügungen der Vergangenheit.

 


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