Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 145

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Weiters gibt es Vereinfachungen, wenn eine Patientenverfügung verlängert wird, näm­lich dass man nicht mehr den kompletten Aufwand betreiben muss, was wiederum Kosten erspart.

Das zweite Problem, das Problem der Auffindbarkeit, wurde durch eine Speicherung der Patientenverfügung mittels Elga gelöst.

Auch bisher gab es schon sehr gute Registrierungssysteme, nämlich zum Beispiel das Patientenverfügungsregister der Österreichischen Notariatskammer. In einer Koope­ration mit dem Österreichischen Roten Kreuz wurde eine Hotline eingerichtet, die 24 Stunden, also rund um die Uhr, besetzt war, und Ärzte und Krankenanstalten konnten bei dieser Hotline des Roten Kreuzes anrufen und nachfragen, ob es für diesen Patienten auch eine Patientenverfügung gibt. Das Problem daran war nur, dass es nicht nur ein solches Register gegeben hat, sondern eben mehrere, und die Ärzte und Krankenanstalten haben nicht ganz zu Unrecht gesagt: Einigt euch einmal unter­einander auf ein zentrales Register, wir sind nicht gewillt, mehrere verschiedene Regis­ter abzufragen!

Kurz gesagt, die bisherigen Register wurden in der Praxis nicht gut angenommen, und die Reaktion so mancher Bürger war daraufhin, dass sie ihre Patientenverfügungen zwar errichtet, aber gleich gar nicht registriert haben, weil die Auffindbarkeit in der Praxis durch diese Register ohnehin nicht gewährleistet war.

Das ist ein unbefriedigender Zustand, der jetzt mittels Elga gelöst wird. Notare und Rechtsanwälte werden in Zukunft zumindest verbindliche Patientenverfügungen in Elga zur Verfügung stellen, und nicht-verbindliche Patientenverfügungen können auf Verlan­gen des Klienten beziehungsweise Patienten in Elga gespeichert werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass diese Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz einen großen Schritt und eine wesentliche Verbesserung für unsere Bürger darstellt und damit der Selbstbestimmung zum Durchbruch verholfen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.01


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Fichtinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.01.39

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist zum Patientenverfügungs-Gesetz schon alles gesagt und alles erläutert worden.

Erste Überlegungen dazu gab es ja schon Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre. Laut einer Studie hatten im Jahr 2014 nur 4,1 Prozent der Österreicher eine Patienten­verfügung und die Hälfte der Bevölkerung weiß heute eigentlich noch nicht, was eine Patientenverfügung überhaupt ist. Es wurde auch schon erwähnt, dass es wichtig ist, da vielleicht noch mehr Informationen zu geben und die Bevölkerung auch aufzuklären.

Dass diese schriftliche Erklärung eine Möglichkeit für eine bestimmte Krankheits­situation bietet, dass bestimmte lebenserhaltende medizinische Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden, ist, glaube ich, etwas zu dem Punkt in Würde altern und auch in Würde sterben können. Ich glaube, es ist etwas Gutes, dass sich jeder selbst dafür entscheiden kann. Es ist immer wichtig, sich mit dem Hausarzt abzureden, uns natürlich ist es dann wichtig, das entweder mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu machen; es kann aber auch kostenlos über den Patienten- oder Pflegeanwalt gemacht werden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

 


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