Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 184

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sind. Herr Bundesminister, wenn man diese großen Brocken nicht angeht, dann kann man zwar über eine Reform diskutieren, aber es ist weder eine Jahrhundertreform, noch ist es in irgendeiner Art und Weise die größte Verfassungsreform seit 1929.

Herr Bundesminister, was mich so ärgert, ist: Sie sehen das ja grundsätzlich auch so, dass man insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens, des Spitalswesens ent­sprechend Änderungen braucht. Sie haben immer gesagt, es braucht da bundes­ein­heitliche Regelungen, das heißt, das sollte eigentlich zum Bund gehen, und, na ja, wenn Sie das nicht angegangen sind, dann halte ich es auch für schwierig, das als so großen Erfolg zu verkaufen, weil das kein großer Erfolg ist.

Es ist ein lustiger Marketingschmäh. Das ist das, was die Bundesregierung kann: Sich hinstellen, kleine Brötchen backen und sagen, es ist die größte Reform aller Zeiten. Das ist es schlichtweg nicht, und es wird auch nicht besser, wenn Sie es oft genug sagen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Schlimmste ist meiner Meinung nach, dass Sie bei dieser Minireform auch bei dem einzigen Bereich, bei dem es wirklich wichtig gewesen wäre, ihn dem Bund zuzuordnen, nämlich bei der Kinder- und Jugendhilfe, genau das Falsche gemacht haben: Sie haben die Kinder- und Jugendhilfe verländert, und das Ganze – und das macht es noch viel schlimmer –, ohne dass wir die Ergebnisse der Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes jemals bekommen haben. Die sind seit Ewigkeiten versprochen, wir warten alle darauf. Sie ändern etwas, ohne dass wir die Ergebnisse der Evaluierung kennen. Das heißt, wir wissen noch gar nicht, wo es eigentlich am besten aufgehoben wäre.

Die Frage, wieso die SPÖ da mitmacht, lässt mich einigermaßen ratlos zurück, aber in Wirklichkeit sollte niemand hier im Raum ein Interesse daran haben, dass wir unterschiedliche Standards bei der Kinder- und Jugendhilfe haben. Ja, es gibt jetzt die 15a-Vereinbarung, die ein bissl etwas regelt. Sie wissen aber ganz genau, dass das nicht genügt. Sie wissen ganz genau, dass alle Einrichtungen, die etwas mit Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben, damit nicht einverstanden sind, und Sie wissen ganz genau, dass wir die Evaluierung immer noch nicht in Händen halten, und eine solche Reform ohne eine vorangegangene Evaluierung halte ich für falsch. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein, damit wir die Evaluierung endlich bekommen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Veröffentlichung Evaluierung B-KJHG 2013“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluierung zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 unverzüglich zu veröffentlichen.“

*****

Herr Bundesminister, Sie haben als Rechnungshofpräsident 599 Vorschläge gemacht. Sie haben, glaube ich, gesagt, Sie wollen Österreich neu bauen. Sie hatten eine Vision für ein zukunftsfähiges Österreich. Sie wollten die Verwaltung enkelfit gestalten. Herr Bundesminister, das, was Sie jetzt gemacht haben, ist visionslos, das ist nicht enkelfit,


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