Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 183

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

17.10.0222. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (301 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundes­forstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden (463 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.10.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Reformminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben ja, dass sich die Bundesregierung regelmäßig in Superlativen überschlägt. Wir haben heute gehört: die größte Sozialversicherungsreform aller Zeiten. Im Zusammenhang mit der Kom­petenzbereinigung spricht der Bundeskanzler von der größten Verfassungsreform seit 1929. Und Sie, Herr Bundesminister, sprechen von einer Jahrhundertreform. Ich sage Ihnen etwas: Man kann sich selbst gerne loben, das steht jedem zu, aber ein Selbstlob macht aus einem Reförmchen noch lange keine Reform, schon gar keine Jahrhundert­reform. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und JETZT.)

Wir sind uns beide darin einig, und das haben Sie immer wieder, auch die letzten Jahre als Rechnungshofpräsident, gesagt, dass eines der Kernprobleme in Österreich die Zersplitterung der Kompetenzen ist. Sie wollen diese Kompetenzen heute entflechten. Jetzt muss man sich anschauen, Herr Bundesminister, was Sie denn da konkret ent­flechten. Es wurden sechs Tatbestände verländert – einen lasse ich jetzt bewusst weg, und zwar die Kinder- und Jugendhilfe; darüber rede ich nachher. Das heißt, abgesehen davon wurden fünf Tatbestände verländert, zum Beispiel die Volkspflegestätten – die Anforderungen an Kurorte und Kuranstalten sowie Kureinrichtungen –, die natürlichen Heilvorkommen – das sind Regelungen über Thermalwasser –, die Bodenreform – Regulierung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen –, der Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge. – Das sind die Dinge, die Sie jetzt hinsichtlich der Kompetenzbestimmungen verländert haben.

Sie haben drei Tatbestände dem Bund zugewiesen, nämlich die Bevölkerungspolitik, zum Beispiel Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl, öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten und den Arbeiter- und Angestell­ten­schutz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. – Na, Herr Bundesminister, Gratu­lation! Wenn das eine große Verfassungsreform sein soll, dann will ich gar nicht wissen, wie bei Ihnen kleine Verfassungsreformen ausschauen. Das ist das, was Ihrem eigenen Reformeifer nicht einmal ansatzweise Genüge tut. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die großen Fragen sind die, die Sie ausgelassen haben – das ist das, was Sie hier nicht entflochten haben, das wissen Sie selbst auch –: die Mindestsicherung, das Spitalswesen, das Elektrizitätswesen. Das bedeutet, dass die wichtigsten Bereiche dieses Artikels 12, den wir hier alle gemeinsam nicht mögen, nicht Teil dieser von Bundeskanzler Kurz als solche bezeichneten größten Verfassungsreform seit 1929


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite