Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 185

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und das ist nicht einmal eine echte Reform. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten von JETZT.)

17.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Veröffentlichung Evaluierung B-KJHG 2013

eingebracht im Zuge der Debatte in der 57. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (301 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutz­gesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstraf­sachen geändert werden (463 d.B.) – TOP 22

Die Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe hin zur Landeskompetenz ist nach wie vor in der Öffentlichkeit umstritten. Entgegen der Einwände sämtlicher Expert_in­nen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde im Verfassungsausschuss am 6.12.2018 eine Kompetenzverschiebung hin zu den Ländern beschlossen.

Fest steht, dass es aufgrund der schon heute zwischen Bund und Ländern geteilter Aufgabenbereiche große Unterschiede, insbesondere bei Qualitätsstandards, Aus-bildungsniveaus von Beschäftigten und auch der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in KJH-Einrichtungen, gibt. Einheitliche Qualitätsstandards und eine Weiterentwicklung dieser sollen nun per 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern sichergestellt werden.

Eine entsprechende Evaluierung des 2013 beschlossenen Bundes-Kinder- und Jugend­hilfegesetzes (B-KJHG) hätte zu einer Verbesserung der aktuellen Lage an-hand wissenschaftlicher Evidenz führen können. Diese Studie hätte am 22. November - kurz nach dem Verfassungsausschuss, in dem die Kompetenzentflechtung be­schlossen werden hätte sollen (am 14.11.2018), vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF) präsentiert werden sollen. Nachdem der Beschluss der Kompetenzbereinigung verschoben wurde, wurde die Präsentation der Evalua­tionsergebnisse ebenso abrupt (zwei Tage vor der Veranstaltung) „aus organisato­rischen Gründen“ auf unbestimmte Zeit verschoben:

 


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