Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 186

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Auf die Frage, warum sich die Veröffentlichung der Evaluierung des 2013 beschlos­senen Gesetzes, die lt. der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin schon Mitte 2018 präsentiert hätte werden sollen (siehe dazu 11406/AB zu 11890/J, XXV. GP), noch einmal verzögert hat, hat Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß in einer neuerlichen Anfragebeantwortung (1522/AB zu 1527/J, XXVI.GP) folgendermaßen geantwortet:

„Die Fertigstellung der Evaluierungsstudie hat sich verzögert, da nach intensiven Diskussionen im Sounding-Board zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung und Beratung, in dem das Österreichische Institut für Familienforschung, das Bun­deskanzleramt (BKA), die Universitäten Wien und Linz, die Bundesländer, die Kinder und Jugendanwaltschaften, der Salzburger Kinder- und Jugendrat, SOS-Kinderdorf und der Dachverband der Österreichischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ver­treten waren, das Evaluationsdesign um zwei Zielgruppen erweitert wurde. Zusätzlich wurden nunmehr auch Eltern befragt, die freiwillig Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, sowie Jugendliche in voller Erziehung. Durch diese Erweiterung sollten die Umsetzung der Partizipation und der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere im Hinblick auf Mitspracherechte bei Entscheidungen und die per­sönliche Zufriedenheit damit, abgefragt werden.“ Die Evaluierung werde „im Herbst 2018 fertiggestellt und sodann dem Nationalrat vorgelegt“, hat man weiters angegeben.

Die Ergebnisse der Evaluierung können zweifelsohne wichtige Anhaltspunkte für eine Weiterentwicklung des derzeit herrschenden Systems bieten. Eine Veröffentlichung dieser Evaluierung ist daher unerlässlich und sollte unverzüglich erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluierung zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 unverzüglich zu veröffentlichen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl– Bitte.


17.15.45

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Niki Scherak! Es ist doch eine Änderung eingetreten bei den NEOS: Zur Zeit des lieben Freundes Strolz war es so, dass ihr auch noch Wert­schätzendes geäußert habt. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ihr wisst ganz genau, dass man da sehr differenziert handeln müsste. (Abg. Loacker: Der Abgeordnete Gerstl war immer ein großer Strolz-Fan!) Das habe ich jetzt von dir überhaupt nicht verstanden: Du bist jetzt hier herausgekommen und hast dich in die Gruppe derer eingereiht, die für Fundamentalopposition sind (Abg. Scherak: Na geh!), um alles schlechtzumachen.

Herr Kollege Scherak, liebe NEOS, das ist nicht der Stil, den sich die Wählerinnen und Wähler erwarten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Zwischenrufe


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