Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 189

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zienzen gibt, dass das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht ankommt, weil es in den Strukturen versickert. Das ist mittlerweile auch schon seit mehr als 30 Jahren bekannt. Was heute beschlossen wird, ist auch so ein Punkt, der schon 30 Jahre lang diskutiert wird.

Ich habe in den letzten 25 Jahren die Chance gehabt, das aktiv mitzuverfolgen und zu sehen, wohin das Ruder läuft. Das heißt, wir haben das Problem: Wir haben im Jahr 1989 bereits eine Aufgaben- und Verwaltungsreformkommission gehabt, die die Aufgabe gehabt hat, die Kompetenzen in Österreich neu zu verteilen. Das Ergebnis in dem Zusammenhang war eine Studie zur Neuverteilung der Kompetenzen in Öster­reich. Passiert ist gar nichts.

Wir haben in der Folge dann die nächste Gruppierung gehabt, das war eine Struk­turreformkommission – auch wieder: Kompetenzen sollen neu geordnet werden –, das war im Jahr 2001. Ergebnis: Es ist nichts herausgekommen beziehungsweise es wurde nichts umgesetzt.

Wir haben in der Folge dann das Perchtoldsdorfer Paktum gehabt, das auch eine Neuverteilung der Kompetenzen vorgesehen hat, unter anderem auch eine Zuweisung der Grundsatzkompetenz entweder zum Bund oder zu den Ländern. Es ist nicht umgesetzt worden.

Wir haben von 2003 bis 2005 einen Österreichkonvent gehabt, der unter anderem auch die Aufgabe gehabt hat, die im Artikel 12 vorgesehenen Elemente beziehungs­weise Materien – nämlich Grundsatzgesetzgebung: Bund; Ausführungsgesetzgebung: Land – klar zuzuweisen. Es war nicht möglich. Die Materien, über die wir heute reden, sollten in einer dritten Säule aufgefangen werden, in der Gesetzgebung und Vollzie­hung Bundessache und Landessache sind, weil man sich nicht einigen konnte, ob man das dem Bund oder den Ländern zuweist. So einfach ist es also nicht, zu sagen: Das ist die Materie oder die Materie. – Man hat es probiert, man hat es aber nicht ge­schafft.

Es gab im Jahr 2007 die nächste Arbeitsgruppe zur Staats- und Verwaltungsreform: Da hat man sich auch damit beschäftigt, da wollte man das auch zuweisen. Man hat es nicht geschafft.

Jetzt ist es passiert. Deshalb ist das meines Erachtens sehr wohl, was eine systema­tische Kompetenzbereinigung betrifft, die größte Reform seit 1929. Auch Fakten und Zahlen sind immer bestechend: Im Jahr 1974 wurde Artikel 15a geschaffen, das heißt, dass es Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gibt. Im Jahr 1983 wurden die Umweltkompetenzen nur in Randbereichen neu geordnet. Im Jahr 1985 hat man den UVS, den Unabhängigen Verwaltungssenat geschaffen. Im Jahr 2012 hat man die Bundesverwaltungs- beziehungsweise Landesverwaltungsgerichte geschaffen. – Das war es. Das heißt, man hat 30 Jahre darüber diskutiert, etwas zuzuweisen, aber man hat es nicht geschafft.

Aus diesem Grund bin ich dagegen, das zu sagen, was Sie gesagt haben, nämlich dass das eigentlich nichts sei. Für das, was heute am Tisch liegt, haben Leute im Bund und in den Ländern Hunderte Stunden benötigt. Es sind alle Betroffenen, auch im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, miteingebunden worden, damit man den Stein einmal ins Rollen bringt und Österreich in eine neue Zukunft führt, das heißt mit einem klaren Föderalismus, mit einer klaren Aufgabenverantwortung. Das passiert mit dieser Reform. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Deshalb möchte ich mich in diesem Zusammenhang auf das Herzlichste bedanken, insbesondere bei den Mitarbeitern des Verfassungsdienstes, die Außerordentliches geleistet haben, bei meiner Stabsstelle, bei den Landesamtsdirektoren und allen übri-


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